Auskunftsrecht – Was zu den Personaldaten gehört
Zur Personalakte zählen alle schriftlichen Aufzeichnungen und gespeicherten Daten, die sowohl die Person des jeweiligen Mitarbeiters als auch den Inhalt und Verlauf seines Arbeitsverhältnisses betreffen.
Dabei muss zwischen den gesammelten Unterlagen bzw. gespeicherten Daten und dem Arbeitsverhältnis allerdings ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.
Darum ist der unmittelbare Zusammenhang für das Auskunftsrecht so wichtig Was diesen unmittelbaren Zusammenhang betrifft, so machen die Gerichte feinsinnige Unterschiede – und die entscheiden letztlich auch darüber, ob im Einzelfall ein Einsichts- und Auskunftsrecht besteht:
- Es geht um Unterlagen und Daten, die sich unmittelbar auf die Rechtsstellung des Mitarbeiters auswirken (z.B. Arbeitsvertrag , Gehaltszahlungen, Abmahnungen). Das sind Personaldaten, für die generell ein uneingeschränktes Einsichts- und Auskunftsrecht besteht.
- Zu den Aufgaben der Personalabteilung gehört es aber auch, vielfältige weitere Unterlagen und Daten zu sammeln bzw. zu speichern, so zum Beispiel zur Personalplanung und Entwicklung oder sonstigen Vorgängen. Für diese Unterlagen und Daten ist kennzeichnend, dass sie noch keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Mitarbeiters haben.
Nutzen Sie die folgende Tabelle um zu überprüfen, für welche Unterlagen ein Auskunftsrecht existiert und für welche nicht:
Ihr Mitarbeiter verlangt Auskunft – zu Recht?
Auskunftsrecht besteht | Keine Auskunftspflicht |
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