Das Auskunftsrecht für Ihre Mitarbeiter: Umfassend, aber nicht grenzenlos

Personaldaten sind naturgemäß besonders sensibel. Der Schutz der Daten ist ein wichtiger Teil des betrieblichen Datenschutzes. Damit korrespondiert ein umfassendes Auskunftsrecht Ihrer Mitarbeiter, das dem Einsichtsrecht gleichsteht. Auskunftsrecht bedeutet: So wie Ihr Mitarbeiter berechtigt ist, seine Personalakte einzusehen, kann er jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn gespeichert werden.

Auskunftsrecht – Was zu den Personaldaten gehört
Zur Personalakte zählen alle schriftlichen Aufzeichnungen und gespeicherten Daten, die sowohl die Person des jeweiligen Mitarbeiters als auch den Inhalt und Verlauf seines Arbeitsverhältnisses betreffen.
Dabei muss zwischen den gesammelten Unterlagen bzw. gespeicherten Daten und dem Arbeitsverhältnis allerdings ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.

Darum ist der unmittelbare Zusammenhang für das Auskunftsrecht so wichtig Was diesen unmittelbaren Zusammenhang betrifft, so machen die Gerichte feinsinnige Unterschiede – und die entscheiden letztlich auch darüber, ob im Einzelfall ein Einsichts- und Auskunftsrecht besteht:

  • Es geht um Unterlagen und Daten, die sich unmittelbar auf die Rechtsstellung des Mitarbeiters auswirken (z.B. Arbeitsvertrag , Gehaltszahlungen, Abmahnungen). Das sind Personaldaten, für die generell ein uneingeschränktes Einsichts- und Auskunftsrecht besteht.
  • Zu den Aufgaben der Personalabteilung gehört es aber auch, vielfältige weitere Unterlagen und Daten zu sammeln bzw. zu speichern, so zum Beispiel zur Personalplanung und Entwicklung oder sonstigen Vorgängen. Für diese Unterlagen und Daten ist kennzeichnend, dass sie noch keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Mitarbeiters haben.

Nutzen Sie die folgende Tabelle um zu überprüfen, für welche Unterlagen ein Auskunftsrecht existiert und für welche nicht:

Ihr Mitarbeiter verlangt Auskunft – zu Recht?

Auskunftsrecht besteht Keine Auskunftspflicht
  • Abmahnungen
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitsgenehmigungen
  • Arbeitsvertrag
  • Beurteilungen
  • Gehaltszahlungen
  • Gehaltspfändungen
  • Lohnabtretungen
  • Nachweise über Aus- und Fortbildungen
  • Personalfragebögen
  • Schriftwechsel im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
  • Vorschüsse auf das Gehalt
  • Zeugnisse
  • Entwürfe von Beurteilungen / Zeugnissen
  • Kindergeldakten
  • Lohn- und Gehaltslisten
  • Prozessunterlagen
  • Sicherheitsakten
  • Prüfungsunterlagen
  • Unterlagen über die (Vor-) Ermittlung von strafbaren Handlungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
  • Unterlagen über geplante Neubesetzungen von Arbeitsplätzen
  • Unterlagen über die Personalplanung
  • Zahlungsanweisungen