Arbeitszeugnis-Codes: Das können Aussagen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten.

Wenn man ein Arbeitszeugnis erhält, gehen einem oft viele Fragen durch den Kopf: Wie baut sich die zusammenfassende Beurteilung meiner Leistungen in meinen Zeugnis überhaupt auf? Ist die Formulierung "vollste Zufriedenheit" nicht sprachlich unsinnig? Entsprechen die Bewertungen in meinem Zeugnis der tatsächlichen Leistung? Was bedeuten manche Aussagen wirklich? Hier erhalten Sie Hilfe zu den vielen versteckten Arbeitszeugnis-Codes.

Oftmals gibt es versteckte Botschaften im Arbeitszeugnis

Eigentlich sollte jedes Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Doch nicht immer wird diese ungeschriebene Regel eingehalten. Manche Formulierungen sind zu regelrechten Arbeitszeugnis-Codes geworden.

Die Leistungszusammenfassung

Generell kann eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung auch eine Bestimmung des Zufriedenheitsgrades haben: z. B. "Alle Aufgaben hat er stets und in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt" (entspricht der Note "sehr gut"). Das Zeugnis schließt dann regelmäßig mit einer Schlussnote. Eine Abschlussnote ist aber nicht immer notwendig, vor allem nicht, wenn ein differenziertes Arbeitszeugnis erstellt wird.

Dieses geht dann auf die einzelnen Anforderungen ein und trifft konkrete Aussagen zur Qualität der Arbeitsleistung und des Verhaltens. Im Folgenden sehen Sie nun Beispiele für Arbeitszeugnis-Codes in dem Sinne, welche Noten mit welchen Formulierungen korrelieren. In dieser "Positivskala" erfolgt die Beurteilung über eine Abstufung der positiven Bewertung. Hierzu ist dringend anzumerken, dass letztlich nicht jeder einzelne Zeugnissatz "stets höchste Leistungen" bestätigen kann.

Note 1: "Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus."

Note 2: "Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus."

Note 3: "Er führte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus."

Note 4: "Er führte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus."

Negativ-Beispiele von Arbeitszeugnis-Codes

Arbeitgebern ist es grundsätzlich untersagt, Arbeitszeugnisse mit Merkmalen zu
versehen, welche den Zweck haben, die Arbeiter in einer aus dem Wortlaut
nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen (§113, Absatz 3 der
Gewerbeordnung). Manche verwenden daher leider absichtlich Formulierungen, die als Arbeitszeugnis-Codes gelesen werden können.

Hier einige Beispiele von negativen Arbeitszeugnis-Codes: 

  • Sie war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen = Eine unangenehme Mitarbeiterin, der es an Kooperationsbereitschaft mangelt
  • Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen = Ein Mitläufer und Ja-Sager, der sich gut verkaufen kann
  • Er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen = Überspielt mit Arroganz sein mangelndes Fachwissen
  • Er trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein = Er war Mitglied des Betriebsrats
  • Er erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß = Er war ein Bürokrat ohne Eigeninitiative

Recht auf Arbeitszeugnis ohne Arbeitszeugnis-Codes

Sie als Arbeitnehmer können eine Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses verlangen, wenn das erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den Bestimmungen nicht entspricht: z. B. wenn versteckte Arbeitszeugnis-Codes nicht rechtmäßige Aussagen vermitteln. Insoweit können Sie Ihren Anspruch auf Ersterteilung oder "Berichtigung" auch durch Klage verfolgen; unter den Voraussetzungen der §§ 935,940 ZPO auch im Wege der einstweiligen Verfügung.

Im Klageverfahren haben Sie dann die anspruchsbegründenden Voraussetzungen, wie z. B. versteckte Arbeitszeugnis-Codes, darzulegen und zu beweisen. Generell ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für ein schuldhaft verspätetes, unrichtiges oder überhaupt nicht ausgestelltes Arbeitszeugnis schadensersatzpflichtig.

Der zu ersetzende Schaden besteht regelmäßig aus dem Verdienstausfall, den der Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass er wegen des fehlenden oder unrichtig erteilten Zeugnisses keine neue Arbeitsstelle findet oder nur zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingestellt wird.

Im Arbeitsrecht heißt das, dass der Zeugnisaussteller zwar der Wahrheit verpflichtet ist, aber nicht jede Schwäche eines Beurteilten auf die Goldwaage legen sollte. Er sollte konstruktiv werten, nicht destruktiv, und ggf. sollte er das sprichwörtliche Auge zudrücken.