Tarifvertrag: Wann ein Tarifvertrag anwendbar ist und wann nicht

In welchen Fällen sie einen der über 64.000 Tarifverträge berücksichtigen müssen, ist Arbeitgebern oftmals nicht klar. Dabei gibt es 3 klare Fallgruppen, wann Sie einen Tarifvertrag beachten müssen.

Ein Tarifvertrag regelt in vielen Fällen Ansprüche und Pflichten der Arbeitnehmer. Allerdings wirkt ein Tarifvertrag nicht automatisch. Unterscheiden Sie diese 3 Fallgruppen.

Wenn eine der 3 folgenden Fallgruppen vorliegt, ist der Tarifvertrag anwendbar.

Tarifvertrag gilt wegen beiderseitiger Tarifbindung
Es reicht nicht, wenn nur Ihr Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft ist, die einen für Ihre Branche abgeschlossenen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Zusätzlich ist es erforderlich, dass Sie Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind, der mit der Gewerkschaft den Tarifvertrag vereinbart hat.

Tarifvertrag wegen Bezugnahme im Arbeitsvertrag
In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln wie "Ergänzend gilt der Tarifvertrag für den xy-Wirtschaftszweig“. Wenn sich in Ihren Arbeitsverträgen derartige Klauseln finden, ist der Tarifvertrag auf die Arbeitsverhältnisse anwendbar für die das gilt.

Tarifvertrag wegen Allgemeinverbindlicherklärung
Auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes (TVG) können das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder die jeweiligen Landesarbeitsministerien unter bestimmten Voraussetzungen einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Dieser gilt dann unabhängig von den oben dargestellten Voraussetzungen für die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages für alle Arbeitsverhältnisse in dem jeweiligen Wirtschaftszweig.