Die Zweck- oder Sachbefristung beim Arbeitsvertrag

Alle Gründe für eine Sachbefristung erklärt Experto.de.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag auch ohne Angabe eines Enddatums befristeten, wenn Sie einen sachlichen Grund haben (§ 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG). Das Gesetz nennt Ihnen Beispiele für Sachgründe.

Beispiele für

Befristungen wegen eines Sachgrunds

Beispiele für Formulierungen:

„Das Arbeitsverhältnis ist befristet nach § 14 Abs. 1 TzBfG und endet, ohne dass eine Kündigung bedarf,  mit Wegfall des Befristungsgrundes. Der Befristungsgrund besteht in Folgendem: …

Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend (z.B. Projektarbeit). Es liegt ein Zusatzauftrag der XY-GmbH vor, der vorübergehenden Arbeitskräftebedarf bis November rechtfertigt.“
Die Befristung erfolgt im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Der Arbeitnehmer hat eine Ausbildung beim Arbeitgeber abgeschlossen. Die Befristung dient dazu, den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.“
Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird (z.B. Krankheitsvertretung). Der Arbeitnehmer wird als Vertretung für Frau Müller eingestellt, die sich bis zum 20. Dezember in einem Sonderurlaub befindet.“
Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung. Die Arbeitsleistung besteht in Erntearbeiten, die mit Ernteabschluss beendet sind.“
Die Befristung erfolgt zur Erprobung. Die Beschäftigung erfolgt zur Erprobung des Arbeitnehmers.“
In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe rechtfertigen die Befristung (z.B. Wunsch der Befristung durch die Teilzeitkraft). Der Arbeitnehmer hat die Befristung selbst gewünscht, da er aus persönlichen Gründen (Pflege eines Angehörigen) nicht unbefristet beschäftigt werden möchte.“
Der Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er wird entsprechend beschäftigt. Der Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für diese befristete Beschäftigung bestimmt sind.“ (möglich nur bei öffentlich-rechtlichem Arbeitgeber)

 

Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich. (Prozessvergleich: „Die Prozessparteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis bis zum 30. November befristet ist.“)

Achtung: Den Sachgrund sollte der Arbeitgeber stets im Vertrag angeben. Bei einem zweckbefristeten Vertrag ist die Angabe des Zwecks sogar zwingend vorgeschrieben. (BAG, Urteil vom 21.12.2005, Az.: 541/04). Andernfalls ist die Befristung unwirksam.

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