Arbeitsschutz aktuell: Kommt das betriebliche Rauchverbot?

Die Diskussionen um Rauchverbote in Deutschland sind noch nicht zu Ende. Auch Aspekte des Arbeitsschutzes spielen dabei jetzt eine Rolle. Die Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag will mit einem Gesetzentwurf vom 24.09.2008 zur Änderung des Arbeitsschutzgesetzes ein umfassendes, bundeseinheitliches Rauchverbot durchsetzen.

Anknüpfungspunkt für die Überlegungen waren die Diskussionen um Rauchverbote in Gaststätten, um die dort beschäftigten Mitarbeiter zu schützen. Der Arbeitsschutz geht aber noch weiter.

Denn der Gesetzentwurf (Bundestag-Drucksache 16/10337) vom 24.09.2008 sieht folgenden neuen § 9a Arbeitsschutzgesetz vor:

§ 9a
Rauchverbot

(1) In umschlossenen Räumen von Arbeitsstätten ist das Rauchen verboten.

(2) Ausnahmen können für abgetrennte Räume zugelassen werden, wenn sie rauchenden Beschäftigten ausschließlich zum Zweck des Rauchens zugewiesen sind und durch technische Sicherungen ausgeschlossen ist, dass von diesen Räumen eine Belastung mit Schadstoffen in den übrigen Bereichen der Arbeitsstätte ausgeht.

(3) Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin oder der Dienstherr/die Dienstherrin hat für die Einhaltung des Rauchverbotes zu sorgen. Im Falle der Einrichtung von Räumen für rauchende Beschäftigte hat er/sie dafür zu sorgen, dass die Vorgaben des Absatzes 2 eingehalten werden. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin oder der Dienstherr/die Dienstherrin darf Beschäftigte nicht verpflichten, Räume im Sinne des Absatzes 2 zu betreten.

Dieser Arbeitsschutz gilt damit für alle Betriebe und führt zu einem absoluten Rauchverbot am Arbeitsplatz, sofern nicht getrennte Räume möglich sind.

Arbeitsschutz aktuell für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bietet es sich an, diese Gesetzesdiskussion im Auge zu behalten. Insbesondere, wenn Sie Neu- oder Umbauten an Ihren Räumen planen, sollten Sie überlegen, wie sie mit dem Rauchen am Arbeitsplatz umgehen wollen.