Verstößt ein Mitarbeiter einmalig gegen eine Arbeitsanweisung rechtfertigt dies meist noch nicht die Kündigung. Gegen Mitarbeiter, die sich penetrant weigern den Arbeitsanweisungen ihres Arbeitgebers Folge zu leisten, kann dieser vorgehen.
Folgende Schritte bieten sich dabei an:
1. Ermahnung des Mitarbeiters bereits beim 1. Verstoß mit dem Hinweis, dass dieses Verhalten nicht geduldet wird und der Androhung einer Abmahnung.
2. Ignoriert der Arbeitnehmer die Arbeitsanweisung weiterhin, erfolgt die Abmahnung mit dem Hinweis, dass ihm im Wiederholungsfall gekündigt wird.
3. Unbelehrbaren Mitarbeitern kann anschließend verhaltensbedingt gekündigt werden, wenn das gleiche Fehlverhalten wieder auftritt.