Was Sie als Arbeitnehmer bei Facebook wirklich vermeiden sollten

Äußerungen von Arbeitnehmern bei Facebook beschäftigen die Arbeitsgerichte in der letzten Zeit immer mehr. Viele Arbeitnehmer sind offensichtlich der Ansicht, Facebook sei eine Art "rechtsfreier Raum", in dem sie tun und lassen können, was sie wollen. Ein fataler Irrtum, der bis zur Kündigung führen kann. Mit diesen Tipps vermeiden Sie die größten Fallen für Arbeitnehmer bei Facebook.

Die größten Gefahren für Arbeitnehmer liegen in dem Spannungsfeld ihrer freien Meinungsäußerung einerseits und der Persönlichkeitsrechte des Arbeitgebers andererseits. Natürlich dürfen Sie bei Facebook frei ihre Meinung sagen. Aber genauso natürlich muss der Arbeitgeber keine Beleidigungen oder so genannte Schmähkritik dulden.

Der sicherste Weg bei der Facebook-Nutzung als Arbeitnehmer

Der sicherste Weg, um Ärger wegen ihrer Aktivitäten bei Facebook und Co. zu vermeiden, ist der einfachste. Äußern Sie sich nicht über Ihren Arbeitgeber und Ihren Job. Auch Kommentare zu den Kunden Ihres Arbeitgebers sollten Sie vermeiden. Ebenso vorsichtig sollten Sie mit dem "Gefällt mir" Button bei Äußerungen von anderen Personen über Ihren Arbeitgeber sein. Wenn Sie sich damit eine fragwürdige Äußerung eines Dritten "zu eigen" machen, kann das zu einer Abmahnung führen.

Nun wollen sich aber viele Facebook-Nutzer nicht in der Art einschränken lassen. Wenn Sie dazugehören, sollten Sie wenigstens die folgenden Grundsätze beachten, um Ärger zu vermeiden.

Beachten Sie die Social Media Guidelines Ihres Arbeitgebers

Um das oben angesprochene Spannungsfeld zu lösen, formulieren immer mehr Arbeitgeber sogenannte "Social Media Guidelines". Oft werden diese gemeinsam mit dem Betriebsrat entwickelt. In diesen Guidelines finden Sie Vorgaben zu Äußerungen in den sozialen Medien wie Facebook. Hierzu kann zum Beispiel eine Regelung gehören, dass Sie bei Ihren Postings in Facebook jeden Anschein vermeiden müssen, dass es sich dabei um eine offizielle Stellungnahme Ihres Arbeitgebers handelt.

Halten Sie diese Guidelines ein. Denn, wenn Ihr Arbeitgeber diese im Rahmen seines Direktionsrechts formuliert hat, gehört die Einhaltung zu ihren arbeitsvertraglichen Pflichten. Verstöße dagegen können eine Abmahnung oder im Extremfall sogar eine Kündigung auslösen.

Machen Sie sich bewusst: Facebook ist öffentlich

Seien Sie sich darüber bewusst, dass letztendlich jede Äußerung in Facebook eine öffentliche Äußerung ist. Beachten Sie dies bei ihren Formulierungen. Selbst, wenn Sie Ihre Postings nur für Ihre "Freunde" freigegeben haben, handelt es sich schon um eine öffentliche Äußerung.

Eine im November 2011 veröffentlichte Studie zeigt, dass jeder Facebook-Nutzer durchschnittlich 190 Freunde auf Facebook hat. Wenn Ihre Freunde Ihre Postings weitergeben, tritt schnell ein Schneeballeffekt ein, der nicht mehr zu kontrollieren ist. Daher sollten Sie sich auch nicht wundern, wenn Ihr Arbeitgeber empfindlich auf geschäftsschädigende oder gar beleidigende Äußerungen reagiert. 

Gehen Sie davon aus, dass der Arbeitgeber ihre Facebookaktivitäten kennt

Vorsichtshalber sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Facebook-Aktivitäten kennt. Gerade, wenn er Ihnen gegenüber kritisch steht, wird er unter Umständen nach "Munition" für arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Sie in Ihrem Facebook-Auftritt suchen.

Aber auch, wenn er nicht selbst aktiv ist, erfährt er möglicherweise von Ihren Äußerungen. Denn die Praxis zeigt, dass immer wieder Kollegen Arbeitgeber über kritische Äußerungen von Mitarbeitern informieren. Seien Sie nicht zu sicher, dass das bei Ihnen nicht passiert. Da hilft auch kein Pseudonym.

Bleiben Sie bei Ihren Facebook Äußerungen sachlich

Sachliche Kritik ist von Ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zurückhalten sollten Sie sich mit Wertungen über Ihren Arbeitgeber oder seine Kunden. Mit einer reinen Tatsachenbeschreibung sind Sie auf der sicheren Seite.

Absolut tabu sind dagegen Beleidigungen oder Schmähkritik. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich gerade über eine Entscheidung Ihres Arbeitgebers geärgert haben. Insbesondere Beleidigungen können Ihnen nicht nur arbeitsrechtlichen Ärger, sondern unter Umständen sogar strafrechtliche Probleme bereiten.

Respektieren Sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch in Facebook

Eigentlich ist es selbstverständlich, aber natürlich sind Sie verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht nur grundsätzlich, sondern auch auf Facebook zu wahren. Also: Besser unterlassen Sie Andeutungen oder Informationen zu diesen Themen.

Worauf Sie bei der Auswahl ihrer Freunde in Facebook achten sollten

Wenn Sie Ihr Profil so eingestellt haben, dass Ihre Freunde generell oder für Ihre Freunde sichtbar sind, sollten Sie bei neuen Freundschaftsanfragen von Mitbewerbern Ihres Arbeitgebers vorsichtig bei der Bestätigung sein. Denn wenn Ihr Arbeitgeber auf Ihr Profil kommt und dort sieht, dass Sie mit Mitbewerbern "befreundet" sind, wird er unter Umständen hellhörig. Er kann vermuten, dass Sie Informationen weitergeben oder auf der Suche nach einem neuen Job sind.

Vorsicht mit bei der Beschreibung von Freizeitaktivitäten

Legendär ist die Mitarbeiterin, die auf Facebook gepostet hat, dass sie sich nun krankschreiben lässt und anschließend nach Mallorca in den Urlaub fährt. Aus dem Urlaub zurück fand sie ihre Kündigung vor. Auch ihre Kündigungsschutzklage hatte keinen Erfolg.

So direkt hatte die Mitarbeiterin also zu ihrem Arbeitsfeld ist gar nichts gepostet. Sie hatte aber nicht damit gerechnet, dass ihr Chef auch in ihrem Facebook-Auftritt mitliest. Überlegen Sie sich bei jedem Posting, ob dies eine Information ist, die Sie ihrem Arbeitgeber geben wollen. Denn Sie müssen damit rechnen, dass er davon erfährt.

Zusammenfassung: der vielleicht wichtigste Grundsatz

Der vielleicht wichtigste Grundsatz für Arbeitnehmer bei ihren Facebook-Aktivitäten ist, dass Sie davon ausgehen müssen, dass Ihr Chef Ihre Aktivitäten bemerkt. Stellen Sie sich vor jedem Posting daher die kritische Frage: Will ich, dass mein Arbeitgeber dieses Posting liest oder kann mir das schaden? Wenn Sie dies beachten, sind Sie auf der sicheren Seite.