Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen für behinderte Menschen

Neben Leistungen der medizinischen Rehabilitation hat der Gesetzgeber noch weitere wichtige Instrumente geschaffen, um behinderten Menschen zu helfen.

Es gibt unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die von den Reha-Trägern im Zusammenhang mit einer Leistung der medizinischen Rehabilitation oder Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu übernehmen sind.

Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zahlen Gelder die

  1. gesetzlichen Krankenkassen
  2. Träger der Unfallversicherung
  3. Träger der Rentenversicherung
  4. Träger der Kriegsopferversorgung

Dabei haben Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Anspruch auf ein Übergangsgeld wie bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Zeitraum, in dem die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt wird und sie wegen der Teilnahme kein oder ein geringeres Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielen.

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben werden ergänzt durch

  • Krankengeld,
  • Versorgungskrankengeld,
  • Verletztengeld,
  • Übergangsgeld,
  • Ausbildungsgeld oder
  • Unterhaltsbeihilfe,
  • Beiträge und Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung, zur Unfallversicherung, zur Rentenversicherung, zur Bundesagentur für Arbeit und zur Pflegeversicherung,
  • ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen,
  • ärztlich verordnetes Funktionstraining
  • Reisekosten,
  • Betriebs- oder Haushaltshilfe und
  • Kinderbetreuungskosten

Diese Leistungen werden von den Reha-Trägern übernommen und meist mit einer Leistung der medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kombiniert.

Wichtig: In aller Regel werden Leistungen nur bezahlt, wenn sie zuvor auch beantragt wurden!

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