Private E-Mails am Arbeitsplatz

Werden von Arbeitnehmern private E-Mails am Arbeitsplatz empfangen und versendet, kann das zu einem grundsätzlichen Problem im Betrieb werden. Denn es ist klar, dass die Probleme immer dann anfangen, wenn ein Arbeitnehmer den Bogen überspannt und vielleicht nur noch an seinen E-Mails sitzt.

Eins ist auch klar: Der Arbeitgeber kann die private E-Mail-Nutzung auch komplett verbieten.

Hat der Arbeitgeber die Nutzung des Internets und damit auch die Nutzung privater E-Mails erlaubt, dürfen Arbeitnehmer in den Pausen auch private E-Mails versenden. Wichtig: nur in den Pausen!

Während der Arbeitszeit ist die private Nutzung nicht gestattet. Wer private E-Mails verschickt, arbeitet schließlich nicht.

Wichtig: Was die meisten Arbeitnehmer unterschätzen: Private E-Mails während der Arbeitszeit zu verschicken, ist ein Arbeitszeitbetrug. Und für den Arbeitgeber eine Steilvorlage für eine Abmahnung. Und wer es übertreibt und exzessiv E-Mails während der Arbeitszeit versendet, riskiert sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei kann sogar eine fristlose außerordentliche Kündigung drohen. Das sollten sich Arbeitnehmer bewusst machen.

Allerdings gibt es auch dabei wiederum Ausnahmen. Klar, wenn der Arbeitgeber eine Privatnutzung duldet oder sogar ausdrücklich erlaubt, ist sie möglich. Selbst bei einem strikten Verbot gilt zudem: In absoluten dringenden Ausnahmefällen ist es zulässig, dass vom Arbeitsplatz private E-Mails während der Arbeitszeit versandt werden.

Eine eindeutige Regelung, wie die private Nutzung des Internets und des E-Mail-Versands im Betrieb ablaufen soll, ist daher für alle Beteiligten von großem Vorteil.

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