Keine besonderen Rechte für ältere Arbeitnehmer

Ältere Arbeitnehmer sind eine ganz besondere Berufsgruppe: Im Verhältnis zu jüngeren Arbeitnehmern im Betrieb steigt die Anzahl älterer Arbeitnehmer. Diese haben ausgezeichnete Fach- und Führungsqualitäten und gleichzeitig kann es vorkommen, dass ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Trotzdem gibt es nach dem Gesetz allein wegen des Alters keine Bevorzugung. So haben ältere Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch darauf, mehr Geld zu erhalten, als jüngere Arbeitnehmer. Natürlich kann mit zunehmender Betriebszugehörigkeitsdauer ein höherer Anspruch auf Entgelt nach Tarifverträgen entstehen. Das hat jedoch etwas mit der Zugehörigkeit im Betrieb zu tun – und nicht mit den Lebensjahren!

Achtung: Gleiche Urlaubsansprüche

Hartnäckig hält sich das Gerücht, älteren Arbeitnehmers stünden nach dem Gesetz höhere Urlaubsansprüche zu. Das stimmt nicht!

Nachteil bei befristeten Arbeitsverträgen

Ältere Arbeitnehmer werden teilweise sogar vom Gesetzgeber benachteiligt. So ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 3 TzBfG ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu fünf Jahren zulässig, wenn ein Arbeitnehmer das 52. Lebensjahr vollendet hat und zuvor arbeitslos war.

Das Altersteilzeitgesetz bietet Schutz

Ältere Arbeitnehmer haben aber auch einen gesetzlichen Vorteil. So ist das Altersteilzeitgesetz noch immer in Kraft und wird es voraussichtlich auch bleiben. Nur die Förderung der Bundesagentur für Arbeit bei neuen Altersteilzeitverträgen gibt es nicht mehr.

Altersteilzeit hat das Ziel,

  • die Belegschaft zu verjüngen,
  • Personalabbau bei älteren Arbeitnehmern vorzunehmen oder
  • einen ganz bestimmten älteren Arbeitnehmer freizusetzen.

Und das gilt auch noch heute. Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz kann für Arbeitnehmer ab Vollendung des 55. Lebensjahres vereinbart werden. Die Arbeitszeit wird halbiert, ebenso wie das Arbeitsentgelt. Zuschüsse und Aufstockungsbeträge gibt es, wie gesagt, nicht mehr. Natürlich kann sich Ihr Arbeitgeber freiwillig dazu verpflichten, Arbeitnehmern erhöhte Beiträge zu zahlen.

Entweder reduzieren Arbeitnehmer die Arbeitszeit für die Gesamtdauer der Altersteilzeit um die Hälfte oder sie wählen das so genannte Blockmodell. Letzteres ist bei ca. 85 % aller Altersteilzeitverträge vorzufinden. Dabei arbeitet der Arbeitnehmer der ersten Hälfte der Altersteilzeit normal weiter und wird in der zweiten Hälfte insgesamt freigestellt. Letztendlich handelt es sich bei einer Altersteilzeit nur um eine Reduzierung und/oder andere Verteilung der Arbeit.

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