Inklusion durch Rehabilitation und Teilhabe

Inklusion am Arbeitsplatz kann durch eine Vielzahl von Hilfen begünstigt werden. Und das ist auch für Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Unternehmen möglich. Einer der wichtigsten Bereiche sind die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen (§ 26 SGB IX).

Die Leistungen werden erbracht, um

  • Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder
  • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern.

Der § 26 SGB IX zählt einige Leistungen der medizinischen Rehabilitation auf, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

Folgende Leistungen sind insbesondere umfasst:

  • Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung ausgeführt werden, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln,
  • Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder,
  • Arznei- und Verbandmittel,
  • Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
  • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
  • Hilfsmittel,
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
  • Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung,
  • Aktivierung von Selbsthilfepotentialen,
  • mit Zustimmung der Leistungsberechtigten Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen,
  • Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten,
  • Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen,
  • Training lebenspraktischer Fähigkeiten,
  • Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Leistungen der medizinischen Rehabilitation.

Möchte ein Kollege Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nehmen, müssen die entsprechenden

  • persönlichen und
  • medizinischen sowie
  • rentenversicherungsrechtliche Voraussetzungen vorliegen.

Das prüft dann jedoch im Einzelfall der zuständige Träger, bei dem der Anspruch gestellt wird. Bei einigen Leistungen wird eine Zuzahlung verlangt.

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