Hier erhalten ältere Mitarbeiter Hilfen

Gerade ältere Arbeitnehmer haben besondere Bedürfnisse und Wünsche. Sie sollten sich in vielen Fällen einfach weiteren Rat holen. Und das geht unter anderem hier:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Bei Diskriminierungen aufgrund des Alters können sich Betroffene an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Unter www.antidiskriminierungsstelle.de finden Sie weitere Informationen.

Beauftragter des Arbeitgebers

Jeder Arbeitgeber hat nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten mit schwerbehinderten Menschen vertritt. Ist ein älterer Arbeitnehmer schwerbehindert, kann er sich auch an diesen Beauftragten wenden.

Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung

Mitglieder des Betriebsrats oder eines Personalrats sind die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Sie haben insbesondere darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber beachtet werden. Dafür hat der Gesetzgeber sie mit verschiedensten Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationsrechten ausgestattet. Es ist ihre gesetzliche Aufgabe aus § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Der Betriebsrat ist der erste Ansprechpartner für ältere Arbeitnehmer im Betrieb. Auf die Schwerbehindertenvertretung werden nur die tatsächlich schwerbehinderten älteren Arbeitnehmer zurückgreifen.

Betriebliche Beschwerdestelle

Arbeitgeber haben eine betriebliche Beschwerdestelle über Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einzurichten. Dort können sich auch ältere Arbeitnehmer melden, wenn sie aufgrund von altersbedingten Nachteilen diskriminiert werden.

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