Fristlose Kündigung: Achtung vor Schummeleien bei der Arbeitszeit

Als Arbeitnehmer sollten Sie bei der Erfassung der Arbeitszeiten sehr sorgfältig sein. Denn wenn Sie hier falsche Angaben machen, handelt es sich schnell um einen Arbeitszeitbetrug. Die Gerichte erlauben in solchen Fällen Ihrem Arbeitgeber schnell, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Sogar auf eine vorherige Abmahnung kann in vielen Fällen verzichtet werden. Lesen Sie hier, was genau gilt.

In vielen Fällen sind Sie als Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, Ihre Arbeitszeit zu erfassen. Dafür kann es sehr unterschiedliche Systeme geben. Zwischen einem elektronischen Zeiterfassungssystem, das Sie bedienen müssen und der handschriftlichen Erfassung Ihrer Arbeitszeiten in Listen ist so gut wie alles möglich.

Seien Sie sehr sorgfältig bei jeder Zeiterfassung

Seien Sie bei der Zeiterfassung besonders korrekt, denn Fehler oder gar Manipulationen bei der Zeiterfassung erschüttern schnell das Vertrauen Ihres Arbeitgebers in Ihre Zuverlässigkeit. Dieser Vertrauensverlust kann zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Sogar auf eine vorherige Abmahnung kann Ihr Arbeitgeber unter Umständen verzichten, wie sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6.10.2010 (6 Sa 293/10) ergibt.

Hier lag eine schwerwiegende falsche Aufzeichnung vor. Der Arbeitgeber musste daher nicht damit rechnen, dass der Mitarbeiter nach der Abmahnung sein Verhalten ändern würde. Daher konnte er auf eine Abmahnung verzichten.

Um diese Situation ging es in dem Urteil

Ein Mitarbeiter musste seine Arbeitszeiten per Hand in eine Liste eintragen. Er war ausführlich darüber informiert worden, dass er minutengenaue Angaben zu machen hat. Trotzdem schätzte er seine Arbeitszeiten teilweise und trug diese teilweise falsch ein. Das führte zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Das Landesarbeitsgericht kannte keine Gnade und bestätigte die Kündigung.

Die Richter nahmen hier vorsätzliche falsche Aufzeichnungen von Arbeitszeiten durch den Arbeitnehmer an. Dies schlossen sie daraus, dass es teilweise erhebliche Abweichungen von den Arbeitszeiten gab. So führte eine falsche Aufzeichnung von mehr als einer halben Stunde dazu, dass man keinen Fehler mehr, sondern eine vorsätzliche Handlung annahm. Und das war schließlich ausschlaggebend dafür, dass die Kündigung ohne Abmahnung berechtigt war.

Ganz wichtig: Fragen Sie nach

Wenn Ihnen die firmeninternen Spielregeln für die Zeiterfassung mitgeteilt werden, passen Sie genau auf. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie beim Chef nach. Und zwar lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Gerade, wenn Ihnen die Regeln erklärt werden, können Sie sich später kaum damit herausreden, dass sie Ihnen nicht bekannt gewesen sind.

Vermeiden Sie unbedingt diese Fehler

Es gibt einige typische Konstellationen im Zusammenhang mit der Zeiterfassung, die dazu führen, dass Ihr Arbeitsplatz massiv in Gefahr ist. Vermeiden Sie unbedingt diese typischen Fehler:

  • Nichtbeachtung der firmeninternen Spielregeln.
  • Lassen Sie sich niemals von einem Kollegen dazu überreden, für ihn die Zeiterfassung zu betätigen, wenn er selbst nicht da ist. Das gefährdet nicht nur den Arbeitsplatz Ihres Kollegen, sondern auch Ihren eigenen.
  • Wenn Sie Raucher sind und es eine betriebliche Anweisung gibt, dass Sie für Rauchpausen ausstempeln müssen, sollten Sie diese unbedingt beachten. Reden Sie sich nicht damit heraus, dass es nur um wenige Minuten geht. Da sich dies insbesondere bei Rauchpausen schnell zu spürbaren Fehlzeiten addiert, verstehen die Gerichte hier wenig Spaß.