4 Gründe, warum Sie sich gegen eine fristlose Kündigung wehren sollten

Haben Sie auch schon einmal befürchtet, dass Sie eine fristlose Kündigung bekommen? Viele Arbeitnehmer mussten sich mit diesem Gedanken schon einmal auseinandersetzen. Die Frage, die dann auftaucht, lautet: Akzeptieren oder sich gegen die Kündigung wehren? Es gibt mindestens vier handfeste Gründe, warum Sie sich gegen eine fristlose Kündigung immer wehren sollten.

1. Schützen Sie Ihr Selbstwertgefühl

Fristlose Kündigungen werden von Arbeitnehmern häufig als ungerecht und verletzend empfunden. Allein schon dieser Aspekt spricht häufig dafür, eine fristlose Kündigung nicht einfach hinzunehmen. Denn natürlich liegt insbesondere in der fristlosen Kündigung ein erheblicher Vorwurf des Arbeitgebers.

Diesen können und wollen viele Arbeitnehmer nicht einfach auf sich sitzen lassen. Daher müssen sie sich schon aus ihrem Selbstwertgefühl heraus gegen die Kündigung wehren. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Daneben gibt es einige weitere handfeste Gründe dafür, eine fristlose Kündigung nicht einfach hinzunehmen. Hierbei geht es um bares Geld und Ihre weiteren beruflichen Chancen.

2. Vermeiden Sie eine Sperrfrist

In den meisten Fällen werden Sie nach einer fristlosen Kündigung nicht sofort einen neuen Arbeitgeber finden. Es bleibt dann nichts anderes, als Arbeitslosengeld zu beantragen. Die Agentur für Arbeit geht allerdings davon aus, dass der Arbeitnehmer bei einer fristlosen Kündigung die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Dies führt in der Regel dann zu einer Sperrfrist von zwölf Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. 

Schon aus diesem Grund sollten Sie in aller Regel eine Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung einlegen. Dafür haben sie drei Wochen nach Zugang der Kündigungszeit. Oft wird in dem dann relativ zügig stattfindenden Gütetermin vor dem Arbeitsgericht im Wege eines Vergleichs die fristlose Kündigung in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt. Dadurch steigen Ihre Chancen, Arbeitslosengeld zu erhalten.

3. Sichern Sie sich die Gehaltsfortzahlung während der Kündigungsfrist

Gelingt es Ihnen, im Prozess die fristlose Kündigung in eine fristgemäße Kündigung umzuwandeln, so haben Sie Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung bis zum Ende der Kündigungsfrist. Sie sichern sich so bares Geld.

4. Halten Sie Ihren Lebenslauf sauber

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, wird in Ihrem Zeugnis ein unüblicher Beendigungstermin stehen. Das sind dann Formulierungen wie: "Herr Meier war in der Zeit vom 1.3.2008 bis zum 17.1.2012 bei uns als Staplerfahrer beschäftigt".

Wenn Sie dieses Zeugnis oder einen Lebenslauf mit solchen Daten bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz vorlegen müssen, sieht jeder erfahrene Personalsachbearbeiter oder Chef sofort, dass das vorherige Arbeitsverhältnis mit einer fristlosen Kündigung beendet wurde.

Bestenfalls haben Sie dann noch die Gelegenheit, die Situation in einem Vorstellungsgespräch zu erklären. Bei einer großen Zahl von Bewerbern auf eine offene Position, werden Sie diese Gelegenheit schon gar nicht mehr haben. Niemand stellt gerne jemanden ein, der vorher durch sein Verhalten Anlass zur fristlosen Kündigung gegeben hat. In der Regel werden Sie daher keine Chance haben, Ihr Verhalten zu erläutern und verbauen sich durch die fristlose Kündigung so berufliche Chancen.