Was Sie zu Pausen wissen sollten

Theorie und Praxis treffen beim Thema Arbeitspausen häufig aufeinander. Sowohl die Wünsche der Mitarbeiter als auch die Anforderungen oder Begehrlichkeiten der Arbeitgeber stehen nicht immer im Einklang mit den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt und wie Sie Bußgelder vermeiden.

Warum Pausen? Pausen sollen die Mitarbeiter in die Lage versetzen, zu regenerieren. Das ist ausdrücklich auch in Ihrem Interesse als Arbeitgeber. Denn sowohl die Produktivität als auch die Qualität der Arbeit steigt dadurch. Weiter sind Pausen zum vorbeugenden Gesundheitsschutz erforderlich. Pausen stellen damit einen Baustein zur Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit dar. Sie verbessern außerdem das Betriebsklima.

Gesetzliche Grundlagen zu Pausen

Die gesetzlichen Grundlagen zum Thema Arbeitspausen finden sich im Arbeitszeitgesetz. Dort ist unter anderem geregelt, in welchem Umfang Mitarbeitern Pausen zu gewähren sind. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist die Arbeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Sie Arbeitnehmer nicht ohne Pause beschäftigen.

Arbeitet der Mitarbeiter mehr als 9 Stunden, beträgt die Mindestpause 45 Minuten.

Möglich ist es, die Ruhepausen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten nicht als Pause gelten. Sie können nicht auf die oben genannten Pausenzeiträume angerechnet werden. Außerdem sind sie zu bezahlen. Das betrifft insbesondere auch kurze Arbeitsunterbrechungen aus betrieblichen Gründen, wie z. B. bei technischen Problemen.

Die Pausenzeiten müssen von vornherein feststehen. Auch das ergibt sich aus dem Gesetz.

Pausen zählen nicht als bezahlte Arbeitszeit

Für die Pausenzeiten erhalten die Mitarbeiter keine Vergütung. Das ist nur konsequent, weil sie in dieser Zeit ja auch nicht zu Ihrer Verfügung als Arbeitgeber stehen.

Kein Einfluss auf die Gestaltung der Pause

Die Kehrseite der Medaille ist natürlich, dass die Mitarbeiter während der Pausen von allen Arbeitspflichten befreit sind. Auch eine Arbeitsbereitschaft ist rechtlich gesehen nicht zulässig. So handelt es sich zum Beispiel nicht um eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, wenn die Mitarbeiter während ihrer Pause Telefonanrufe entgegennehmen müssen.

Als Arbeitgeber haben Sie keine Möglichkeit, Vorgaben dafür zu machen, wo und wie die Mitarbeiter ihre Pause verbringen. Sie dürfen den Betrieb verlassen und frei entscheiden, ob sie zum Beispiel wollen, spazieren gehen oder Besorgungen machen wollen.

Unterbrechung heißt Unterbrechung

Die rechtliche Lage ist eindeutig. Die Arbeitszeit ist zu unterbrechen. Gesetzlich nicht vorgesehen ist das, was viele Arbeitnehmer wünschen. Sie möchten gerne ihre Pause am Ende der Arbeitszeit (seltener an den Beginn) verlegen, um früher nach Hause gehen zu können. Hierauf können und sollten Sie sich als Arbeitgeber nicht einlassen. Der Pausenanspruch wird durch eine solche Regelung nicht erfüllt.

Verstöße gegen die Vorgaben können teuer werden

Arbeitgebern, die Ruhepausen nicht, nicht mit der Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewähren, droht ein Bußgeld bis zur Höhe von 15.000 €.