Während einer EM oder einer Olympiade legen Sie die Arbeitszeiten fest

Olympia oder eine Fußball-EM oder WM stehen vor der Tür? Das kann dazu führen, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten ändern wollen, um die Fernsehübertragungen verfolgen zu können. Hierauf müssen Sie sich als Arbeitgeber in der Regel nicht einlassen, sind aber unter Umständen gut beraten, wenn Sie dies tun.

Sofern die Arbeitszeiten nicht im Arbeitsvertrag festgelegt sind, bestimmen Sie als Arbeitgeber diese im Rahmen Ihres Direktionsrechts. Das gilt auch während einer Fußball-EM und während Olympischer Spiele. Diese Großereignisse setzen also die normalen Regeln nicht außer Kraft. Arbeitsrechtlich ist diese nichts anderes, als eine ganz normale Arbeitszeit.

Selbstverständlich können Sie ihren Mitarbeitern während der Sportgroßereignisse geänderte Arbeitszeiten anbieten oder genehmigen. Sofern das betrieblich möglich ist, kann das sogar ein sinnvolles Mittel sein, um das Betriebsklima zu verbessern. Arbeitsrechtlich verpflichtet sind Sie dazu jedoch nicht.

Gleitzeitregeln gelten auch während einer Fußball-EM und der Olympiade

Sofern in Ihrem Betrieb Gleitzeitregelungen bestehen, gelten diese selbstverständlich auch während der EM und der Olympiade. Arbeitsrechtlich ist es nicht zu beanstanden, wenn die Mitarbeiter diese Gleitzeitregelungen zu ihren Gunsten anwenden.

Da diese Gleitzeitregelungen in der Regel eine Grundlage im Arbeitsvertrag haben werden, können Sie diese auch nicht einseitig außer Kraft setzen. Genauso wenig darf die Ausnutzung der Gleitzeitregelungen zu negativen Konsequenzen für die Mitarbeiter führen. Denn diese halten sich schließlich nur im Rahmen ihres Arbeitsvertrages.