Mitarbeiter war im Urlaub nicht erreichbar: und nun?

Urlaubszeit = Erholungszeit? Einer Studie des IT-Verbandes BITKOM zufolge sind fast ¾ der Arbeitnehmer auch während des Urlaubs erreichbar. Sie checken E-Mails oder reagieren auf dienstliche Anrufe. Aber haben Sie als Arbeitgeber darauf einen Anspruch?

Klare Frage, klare Antwort: Nein, das haben Sie nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat immer wieder bestätigt, dass der Urlaub Ihrer Arbeitnehmer für Sie tabu ist. Sie haben weder einen Anspruch darauf, dass der Mitarbeiter in seinem Urlaub überhaupt erreichbar ist, noch darauf, dass er – in welchem Umfang auch immer – arbeitet.

Also braucht Ihr Mitarbeiter weder den Eingang von E-Mails prüfen, noch diese beantworten. Es ist vielmehr Ihre Aufgabe als Arbeitgeber, den Betrieb so zu organisieren, dass die Urlaubsabwesenheit keine Auswirkungen hat. Dazu sind mindestens folgende Maßnahmen sinnvoll:

  • Legen Sie die Urlaubsvertretung durch einen oder mehrere Kollegen fest. Berücksichtigen Sie dabei, dass diese auch eigene Aufgaben noch erfüllen müssen.
  • Sorgen Sie für eine vollständige Übergabe der offenen Aufgaben und Projekte von dem Urlauber an die Vertretung und umgekehrt bei Urlaubsende. Geben Sie den Mitarbeitern dafür ausreichend Zeit.
  • Lassen Sie die Mitarbeiter Auto-Responder für die E-Mail-Konten einrichten. Hierfür empfehle ich Ihnen folgenden Text:

Formulierungsbeispiel:

Vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Zeit vom … bis einschließlich … habe ich keinen Zugriff auf E-Mails und kann Ihre Mail daher nicht bearbeiten. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Vertretung Paul Meyer (p.meyer@xy-gmbh.de). Ihre Mail wird nicht automatisch weitergeleitet.

Freundliche Grüße

Klaus Strebsam

Selbst, wenn Ihr Mitarbeiter über ein Firmenhandy, ein Firmentablet oder einen Firmen-Laptop verfügt, ändert sich hieran nichts. Noch nicht einmal dann, wenn Ihr Unternehmen sämtliche Kosten der Nutzung dieser Geräte trägt. Auch dann ist Ihr Mitarbeiter nicht verpflichtet, in irgendeiner Form zu arbeiten.

Aus der fehlenden Verpflichtung, erreichbar zu sein oder gar im Urlaub zu arbeiten, resultiert aber noch mehr. Können Sie Ihren Mitarbeiter nicht erreichen, bleibt das ohne jede arbeitsrechtliche Konsequenzen. Weder eine Abmahnung noch gar eine Kündigung sind möglich. Denn schließlich hat Ihr Mitarbeiter nicht gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten verstoßen.