Arbeitslohnspende für Hochwasseropfer: Wie geht das?

Die Welle der Hilfsbereitschaft für Opfer des Jahrhunderthochwassers ist enorm. Dabei ist eine Arbeitslohnspende für Hochwasseropfer eine interessante Möglichkeit, wie Arbeitnehmer helfen können. Allerdings ist das rechtliche Instrumentarium in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern (noch) beschränkt. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt aber für eine Möglichkeit gesorgt.

Grundlage der Anerkennung von Arbeitslohnspenden ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21.6.2013. Das BMF hatte damit in Deutschland den Weg zu Arbeitslohnspenden eröffnet. Nach der Atomkatastrophe 2011 ist dies bereits das zweite Mal, dass Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Arbeitslohnspende geschaffen wird.

Was versteht man unter einer Arbeitslohnspende?

Ein Arbeitnehmer, der sich für eine Arbeitslohn- oder Gehaltsspende entscheidet, verzichtet auf einen von ihm definierten Teil seines Lohns. Der Arbeitgeber zieht den Betrag vom Bruttogehalt ab und überweist ihn an eine wohltätige Einrichtung. Erst anschließend wird die Steuer auf den verbleibenden Lohn errechnet. Das Ergebnis ist, dass sich die Steuerschuld des Arbeitnehmers verringert. Damit wird die Arbeitslohnspende sehr viel schneller steuerwirksam, als dies bei einer herkömmlichen Spende möglich wäre.

Der Arbeitgeber dokumentiert die Spende in dem Lohnkonto.

Wichtig: Arbeitslohnspenden sind zeitlich beschränkt

Nach aktuellem Stand lässt das BMF-Schreiben vom 21.06.2013 Arbeitslohnspenden lediglich für den Zeitraum vom 1.6.2013 bis zum 31.5.2014 zu.

Welche Möglichkeiten zur Arbeitslohnspende für Hochwasseropfer gibt es?

Anders als in anderen Ländern hat der Mitarbeiter allerdings nur beschränkten Einfluss darauf, wer konkret von seiner Lohnspende profitieren soll. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums sieht insoweit zwei Möglichkeiten vor:

  1. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Arbeitslohns, um damit einen Beitrag zu einer Beihilfe des Arbeitgebers zu leisten, der vom Hochwasser betroffene Mitarbeiter damit unterstützt.
  2. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seiner Einkünfte. Diese ergänzen eine Spende des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto für Hochwasseropfer.

Was Sie als Arbeitgeber tun können

Wenn Sie als Arbeitgeber in einer dieser beiden Möglichkeiten aktiv werden wollen, können Sie Ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit einer Arbeitslohnspende informieren und Sie bitten, sich Ihnen anzuschließen. Dies trägt sowohl zu Ihrem positiven Image als Arbeitgeber als auch zum Betriebsklima bei. Und natürlich ist es ganz nebenbei eine willkommene Hilfe für diejenigen, die von Hochwasserkatastrophen betroffen wurden.