Die optimale Einarbeitung von neuen Azubis

Ist erst einmal das Bewerbungsverfahren abgeschlossen, beginnt auch bald das neue Ausbildungsjahr. Kompetente und engagierte Auszubildende sind wichtig für den Betrieb, für den Arbeitgeber und nicht zuletzt für den Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Die neuen Mitarbeiter müssen gut eingearbeitet werden, eine Sicherheitsunterweisung und ihre persönliche Schutzausrüstung erhalten.

Leider wird gerade der erste Tag häufig nicht so geplant, dass die Azubis perfekt in den betrieblichen Alltag starten können. Azubis sind aber keine billigen Arbeitskräfte, sondern junge Menschen, die eine besondere Unterstützung benötigen. Und das beginnt gleich am ersten Tag:

Der Arbeitgeber sollte die neuen Auszubildenden in der Gruppe begrüßen und das Unternehmen nochmals vorstellen. Dazu gehören auch die wichtigsten Fragen wie die Arbeitszeitregelungen und die Pausenzeiten, die Anforderungen an das Führen des Berichtsheftes und Ähnliches.

Der Arbeitgeber nimmt die Erstunterweisung zur Arbeitssicherheit vor unter Beteiligung des Betriebsrats. Soweit erforderlich wird die persönliche Schutzausrüstung ausgeteilt.

Im Regelfall folgen dann Einzelgespräche zwischen Arbeitgeber und Auszubildenden, an denen der Betriebsrat auf Wunsch des Auszubildenden teilnehmen kann.

Möglichkeiten des Betriebsrats

Der Betriebsrat sollte die neuen Auszubildenden regelmäßig ansprechen. Es sollte ständig am Ohr gerade bei den Belangen der jüngeren Belegschaft haben. So weiß der Betriebsrat, welche Themen die jungen Menschen im Betrieb bewegen. Daher gilt:

  1. Der Betriebsrat sollte Sprechstunden einrichten, speziell für die Auszubildenden.
  2. Die Betriebsratsmitglieder können die Auszubildende am Arbeitsplatz besuchen.
  3. Eine Befragung aller Azubis ist durch den Betriebsrat möglich.

Der Betriebsrat kann die Azubis auch auffordern, jederzeit Probleme persönlich, per Telefonanruf, E-Mail, Brief, WhatsApp, als persönliche Nachricht auf Facebook oder auch anonym mitzuteilen.

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