Der Betriebsrat – Eine feindliche Organisation?

Viele Unternehmensführer spucken Gift und Galle, wenn sie über die betriebliche Interessenvertretung der Angestellten reden. In der Tat kommt es zwischen Arbeitnehmervertretung und Geschäftsleitung immer wieder zu Streitigkeiten. Es geht aber auch anders.

Der Betriebsrat sollte nicht als Feindorganisation, sondern als Partner verstanden werden. Die Arbeitnehmervertretung kann im Hinblick auf den Interessenausgleich zwischen Geschäftsführung und Belegschaft von großem Nutzen sein. Wenn es Probleme gibt, kann der Betriebsrat zwischen beiden Parteien vermitteln.

Betriebsräte sind bei Geschäftsführern oft unbeliebt

Betriebsräte sind bei den meisten Leitungskräften nicht gern gesehen. Oft kommen Sie bei wichtigen Firmenentscheidungen den Vorgesetzten in die Quere, insbesondere wenn Rationalisierungsmaßnahmen und Entlassungen im Raum stehen, bekommt der Vorstand den Zorn der Belegschaft zu spüren – teilweise zu Recht, denn gerade in großen Unternehmen ist man sich der sozialen Verantwortung nicht immer bewusst. Hier geht es in erster Linie um das Wohl der Firmeneigentümer. Ob die Angestellten auch morgen noch einen Arbeitsplatz haben, ist da oft zweitrangig.

Manche Unternehmensführer glauben gar, die Betriebsratsmitglieder ließen sich nur wählen, um teilweise oder ganz vom Dienst freigestellt zu werden. Dies ist jedoch zu kurz gegriffen. Der Job eines Betriebsratsmitgliedes in denkbar schwierig, da man hier immer zwischen zwei Stühlen sitzt. Auf der einen Seite will man so viel wie möglich für die eigene Seite, nämlich die Arbeitnehmer herausholen,  andererseits will man als Betriebsrat nicht die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung gefährden.

Was tun, wenn die Fronten verhärtet sind?

Es gibt immer wieder Situationen, in denen sich der Betriebsrat und die Geschäftsführung unversöhnlich gegenüberstehen und von einer Einigung weit entfernt sind. In einer solchen Situation gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit besteht darin, die betriebliche Einigungsstelle anzurufen. Die Einrichtung einer Einigungsstelle ist jedoch ein äußerst kostspieliger Vorgang, da hier unbeteiligte Personen als Schlichter hinzugezogen werden.

Diese Fachleute haben in der Regel ein hohes Maß an Sachverstand und lassen sich ihre Arbeit fürstlich bezahlen. Wenn die betriebliche Einigungsstelle den Streit nicht beenden kann, gibt es als zweite Möglichkeit den Gang zum Arbeitsgericht. In manchen Unternehmen ist es üblich, dass Vorstand und Betriebsrat sich ständig vor dem Arbeitsgericht wiederfinden. Dies muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass hier böses Blut im Spiel ist. Manchmal sind die Parteien in einer Rechtsfrage unterschiedlicher Auffassung und bemühen das Arbeitsgericht, um diese Frage klären zu lassen.

Sind Betriebsräte bestechlich?

Es kommt vor, dass einige Betriebsratsmitglieder bei ihrer Arbeit so erfolgreich sind, dass die Unternehmensführer fast an ihnen verzweifeln. Einige Geschäftsführer sehen daher keinen anderen Ausweg, als sie zum Gehen zu bewegen – nicht etwa durch Mobbing, sondern durch Bestechung. Es werden zum Teil mittlere fünfstellige Beträge geboten, damit ein Mitglied des Betriebsrates seine Arbeit einstellt.

In besonderen Fällen wird gar der gesamte Betriebsrat bestochen, damit wichtige Entscheidungen nicht blockiert werden. Ein solches Vorgehen ist nicht nur unethisch, es ist auch in höchstem Maße kriminell. Es handelt sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt,. Wer als Betriebsrat Geld annimmt, damit eine Abstimmung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt, kann dafür unter Umständen ins Gefängnis wandern.