WM 2018, Europa-Meisterschaften und Überstunden: Was Sie dabei beachten müssen

Der Sportsommer steht mit der Fußball-WM 2018 und Europa-Meisterschaften in 7 Sportarten bevor. Viele Mitarbeiter freuen sich auf spannende Übertragungen. Aber was machen Sie, wenn Ihre Personalplanung durch unvorhergesehenen Ausfall von Mitarbeitern oder Verschiebungen bei Aufträgen über den Haufen geworfen wird? Wann dürfen Sie als Arbeitgeber auch während der Fußball-WM und der Eurropa-Meisterschaften Überstunden anordnen?

Es ist verständlich, dass Mitarbeiter möglicherweise während der Fußball-WM 2018 und der Europa-Meisterschaften keine Überstunden leisten wollen, weil sie lieber die Übertragungen verfolgen. Trotzdem sind Ihre Mitarbeiter laut Arbeitsrecht in einigen Fällen dazu verpflichtet.

Die Leistung von Überstunden gehört dann zu den arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiter diese Überstunden leisten. Weigert sich ein Mitarbeiter, weil er lieber die Übertragungen von der Fußball-WM 2018 oder den Europa-Meisterschaften sehen will, riskiert er eine Abmahnung.

Unterscheiden Sie zwischen Überstunden, die wegen ungeplanter Notfälle entstehen und solchen, die an der Tagesordnung sind.

WM, EM, Überstunden und Notfälle

Wenn in Ihrem Unternehmen ein Notfall vorliegt, sind die Arbeitnehmer auch während des Sportsommers arbeitsrechtlich verpflichtet, die zur Beseitigung des Notfalls erforderlichen Überstunden zu leisten. Das ergibt sich aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht, die den Arbeitnehmerwünschen in Bezug auf die Fernsehübertragungen von der EM und den Europa-Meisterschaften vorgehen. Die Treuepflicht ist Bestandteil jedes Arbeitsvertrages, auch wenn sie nicht ausdrücklich geregelt ist.

Wenn Überstunden bei Ihnen der Normalfall sind

Anders ist die Situation zu bewerten, wenn in Ihren Unternehmen Überstunden an der Tagesordnung sind, quasi den Normalfall bilden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Personaldecke grundsätzlich zu dünn ist. Eine Verpflichtung, Überstunden zu leisten, besteht in diesem Fall nur dann, wenn diese arbeitsvertraglich vereinbart ist.

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