5 Tipps für den Prozess beim Arbeitsgericht

Früher oder später erwischt es jeden Arbeitgeber. Ein Streit mit dem Mitarbeiter endet vor dem Arbeitsgericht. Neben der rein arbeitsrechtlichen Situation lauern auf Sie als Arbeitgeber auch einige Fallen im Umgang mit dem Arbeitsgericht und beim Verhalten im Prozess. Lesen Sie hier, wie Sie einige typische Fallstricke umgehen und Ihre Position im Verfahren vor dem Arbeitsgericht dadurch stärken.

Wie Sie Ihre Position im arbeitsrechtlichen Prozess
stärken? Das lesen Sie hier:

1. Beachten Sie Fristen und Termine genau

Setzt das Arbeitsgericht eine Frist, etwa zur Stellungnahme oder zur Benennung von Zeugen, so halten Sie diese unbedingt genau ein. Organisieren Sie ihre Arbeitsabläufe so, dass dies möglich ist. Berücksichtigen Sie auch die Postlaufzeiten, wenn Sie Unterlagen per Post übersenden. Verspätungen können hier zu erheblichen Prozessnachteilen führen. Ähnliches gilt für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen.

Fahren Sie so rechtzeitig los, dass Sie den Termin auf jeden Fall pünktlich wahrnehmen können. Kalkulieren Sie Verspätungen und die Parkplatzsuche ein. Rechnen Sie auch damit, dass Sie sich in dem Gerichtsgebäude erst zurechtfinden müssen, bis Sie den Sitzungssaal gefunden haben.

Notieren Sie sich für den Notfall die Telefonnummer der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts bzw. der für Sie zuständigen Kammer des Arbeitsgerichts und das Aktenzeichen Ihres Verfahrens, damit Sie bei sich abzeichnenden Verspätungen das Arbeitsgericht wenigstens telefonisch informieren können. Es klingt banal, laden Sie aber auch den Akku ihres Handys rechtzeitig auf.

2. Sorgen Sie durch Prozessvertretung für Waffengleichheit

Auch wenn beim Arbeitsgericht jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt, ist es ein typischer Fehler sich zur Kosteneinsparung nicht von einem Anwalt oder zum Beispiel einem Vertreter ihrer Innung oder des Landesverbandes vertreten zu lassen.

Zwar ist es rechtlich nicht erforderlich, dass Sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht (anders beim Landesarbeitsgericht) einen Prozessvertreter haben, aber spätestens, wenn ihr ehemaliger Mitarbeiter mit einem Anwalt aufwartet, sollten Sie auch rechtlich vertreten sein. Denn sonst besteht keine "Waffengleichheit".

3. Beachten Sie Hinweise des Gerichts

Hören Sie genau hin, wenn Ihnen der Richter seine Beurteilung der Sach- und Rechtslage erläutert. In der Regel wird dies bereits im Gütetermin geschehen, da der Richter verpflichtet ist, hier auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.

4. Geben Sie vollständige Informationen

Im Arbeitsgerichtsverfahren ist es Sache der Parteien, dem Gericht die Tatsachen vorzutragen, die für die Entscheidung erheblich sind. Das Gericht selbst muss nicht ermitteln. Das führt dazu, dass nur solche Tatsachen berücksichtigt werden, die Sie dem Gericht mitgeteilt haben. Wenn Sie zum Beispiel einem Mitarbeiter verhaltensbedingt gekündigt haben, sollten sie dem Gericht mitteilen, dass es bereits in der Vergangenheit Abmahnungen gegeben hat.

In der Regel wird es sinnvoll sein, diese Abmahnungen in den Prozess einzuführen und dem Gericht vorzulegen (jedenfalls, wenn sie formell einwandfrei sind). Zur Beschleunigung des Verfahrens ist vorgesehen, dass Informationen frühzeitig in das Verfahren eingebracht werden. Die bekannte "Salamitaktik" ist nicht zu empfehlen.

5. Achten Sie auf die Argumentation des Gegners

Aus einem ähnlichen Grund ist es sinnvoll, genau zu beobachten, welche Tatsachen ihr Gegner Prozess einbringt. Stellt er den Sachverhalt falsch dar, so müssen Sie dies unbedingt richtigstellen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Aussage Ihres Arbeitnehmers als richtig unterstellt wird. Beispiel: Sie müssen einen Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen.

Er trägt vor, dass bei Ihnen im Unternehmen eine andere Beschäftigungsmöglichkeit für ihn bestünde. Um zu vermeiden, dass die andere Beschäftigungsmöglichkeit vom Arbeitsgericht unterstellt wird, müssen Sie dem Arbeitsgericht klarmachen, dass diese andere Beschäftigungsmöglichkeit nicht besteht und warum das der Fall ist.