Alterseinkünftegesetz: Das müssen Sie wissen

Das sogenannte Alterseinkünftegesetz, kurz AltEinkG, trat am 1. Januar 2005 in Kraft und hat die Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen zum Ziel. Doch was hat es eigentlich damit auf sich? Hier finden Sie alle Infos zum Alterseinkünftegesetz.

Alterseinkünftegesetz: der Name ist Programm
Das Alterseinkünftegesetz ist das „Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“. Wie der Name schon sagt betrifft das Alterseinkünftegesetz also die Besteuerung der Einkünfte, die man im Alter macht – sowohl aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch aus privater Altersvorsorge.

Für die Altfälle, also diejenigen, die bei Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 schon in Rente waren, und für die sogenannten rentennahen Jahrgänge wurden diverse Übergangsregelungen getroffen, um trotz Rentenbesteuerung die soziale Absicherung der Rentner zu gewährleisten. Für jüngere Jahrgänge hat das Alterseinkünftegesetz dagegen weitreichende Konsequenzen.

Alterseinkünftegesetz: volle Rentenbesteuerung ab 2040
Durch das Alterseinkünftegesetz wird bis 2040 die Besteuerung der Renten auf 100 Prozent angehoben. 2005 wurde mit 50 Prozent begonnen – dieser Steuersatz gilt lebenslang für alle, die bis 2005 in Rente gegangen sind. Bis 2020 steigt der Steuersatz jährlich um 2 Prozent an, bei Beginn der Rentenzahlung im Jahr 2010 beträgt der steuerpflichtige Anteil also beispielsweise schon 60 Prozent. Ab 2020 erhöht sich der Steuersatz dann nur noch um ein Prozent pro Jahr – bis zur Erreichung der vollen Steuerpflichtigkeit im Jahr 2040.

Wenn Sie vor 2040 in Rente gehen, gilt für Sie auch zukünftig der Prozentsatz, der in Ihrem ersten Jahr als Neurentner auf Sie angewendet wurde – generelle Rentenanpassungen sind davon ausgenommen. Wenn Sie im Jahr 2040 oder später in Rente gehen, wird Ihre Rente in voller Höhe besteuert.

Alterseinkünftegesetz: steuerliche Freibeträge
Auch wenn der steuerpflichtige Rentenanteil sich Jahr für Jahr erhöht, heißt das nicht, dass Sie als Rentner wirklich Steuern zahlen müssen. Denn Ihnen stehen steuerliche Freibeträge zu. Der Grundfreibetrag entspricht dem sogenannten "steuerrechtlichen Existenzminimum" und liegt bei 7.834 Euro pro Jahr (Stand 2009), bei Ehepaaren wird diese Summe verdoppelt.

Die Höhe der Einnahmen im Rentenalter hängt von vielen individuellen Voraussetzungen ab – dabei spielen u.a. der jeweilige Krankenversicherungsbeitrag und eventuelle Nebeneinkünfte eine Rolle. Nur wenn Ihre steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, müssen Sie laut Alterseinkünftegesetz Steuern zahlen – ansonsten bleibt Ihre Rente steuerfrei.

Alterseinkünftegesetz: nachgelagerte Besteuerung der Rente
Um einen Ausgleich zur Rentenbesteuerung zu schaffen, werden die Beiträge zur Altersvorsorge für Erwerbstätige nach und nach von der Einkommenssteuer befreit. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet also, dass die Bezüge erst im Rentenalter besteuert werden, während die Steuerbelastung im Berufsleben sinkt.

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes können Aufwendungen zur Altersvorsorge ab 2025 zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden. 2005 wurden zunächst 60 Prozent der Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) von der Einkommenssteuer befreit. Von da an steigt der Satz jährlich um 2 Prozent bis zu Erreichung der vollen Abzugsmöglichkeit, d.h. ab 2025 sind alle Altersvorsorgebeiträge steuerfrei, solange sie innerhalb des Höchstbetrages von 20.000 Euro – bzw. 40.000 Euro bei Ehepaaren – liegen.

Alterseinkünftegesetz: Förderung der privaten Altersvorsorge
Auch die betriebliche Altersvorsorge wird durch das Alterseinkünftegesetz verbessert. So sind bei Direktversicherungen die Arbeitgeberbeiträge steuerfrei. Gleichzeitig werden auch die Bedingungen für die private Altersvorsorge verbessert. So ist beispielsweise die sogenannte Riester-Rente, eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge, deutlich vereinfacht worden.

Insgesamt ist das Alterseinkünftegesetz also als Steuersenkungsprogramm zu sehen. Das Bundesfinanzministerium hat eine Broschüre mit dem Titel „Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt“ herausgebracht. Darin finden Erwerbstätige und Rentner ausführliche Informationen zur Altersvorsorge und alle Details zum Alterseinkünftegesetz.