Zuzahlung für Medikamente verunsichert die Patienten

Zuzahlung für Medikamente: Viele Arzneimittel, die bestimmte Kriterien erfüllten, waren bisher von der Zuzahlung befreit. Im März 2010 war für etwa jedes dritte verschriebene Medikament keine Zuzahlung vom Patienten zu entrichten, wenn er sein Rezept in der Apotheke eingelöst hat. Dies hat sich seit September 2010 schlagartig geändert.

Das Festbetragssystem ist verantwortlich für die Zuzahlung für Medikamente auf Rezept

Die so genannten Festbeträge sind Obergrenzen, bis zu denen die jeweiligen Krankenkassen bereit sind, die Kosten für ein verschriebenes Arzneimittel zu übernehmen. Das Festsetzen dieser Festbeträge hat in der Vergangenheit oftmals dazu geführt, dass Arzneimittelhersteller ihren Preis für die Arzneimittel auf diesen von den Krankenkassen festgelegten Festbetrag gesenkt haben.

Weil der Konkurrenzkampf unter den Herstellern sehr groß ist, haben manche Arzneimittelhersteller den Verkaufspreis ihres Arzneimittels sogar unter den Festbetrag gesenkt.

Liegt der Preis eines Arzneimittels mindestens 30% unter der Festbetragsgrenze, kann die Krankenkasse dem Patienten die Zuzahlung für Medikamente erlassen

Die Anzahl der Arzneimittel, die unter 30% des Festbetrages liegen, ist enorm zurückgegangen. Grund dafür sind die fallenden Festbeträge. Die Arzneimittelhersteller haben ihre Preise für die Arzneimittel nicht oder nicht genügend gesenkt. Somit erreichen immer weniger Medikamente einen Preis von 30% unter dem Festbetrag. Die Folge davon ist, dass die Patienten nun für Medikamente Zuzahlungen leisten müssen, die bisher von einer Zuzahlung befreit waren.

Ein Ausweichen auf ein anderes zuzahlungsfreies Medikament ist oft nicht mehr möglich

In den EDV-Systemen der Apotheken sind die Preise für die Arzneimittel und die Zuzahlung für ein Medikament aufgelistet. Legt ein Patient in der Apotheke sein Rezept vor, kann der Apotheker erkennen, ob ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit ist oder ob dem Patienten Mehrkosten entstehen. In vielen Fällen war bisher ein Ausweichen auf ein anderes Medikament, bei dem keine Zuzahlung zu leisten war, möglich.

Die Rabattverträge der Krankenkassen verhindern oftmals die Abgabe eines zuzahlungsfreien Medikamentes

Damit sich die Arzneimittelkosten einigermaßen im Rahmen halten, schließen die Krankenkassen mit den Arzneimittelherstellern in Abständen von etwa zwei Jahren so genannte Rabattverträge ab. Dies bedeutet, dass ganz bestimmte Arzneimittel für die Krankenkasse günstiger sind. Diese Regelung kann aber je nach Rabattvertrag verhindern, dass der Patient ein zuzahlungsfreies Arzneimittel in der Apotheke erhalten kann.

Die Apotheken profitieren nicht von der Zuzahlung für Medikamente

Die Zuzahlung auf Arzneimittel muss in voller Höhe von den Apotheken an die Krankenkassen abgeführt werden. Kein Apotheker kann sich durch die Zuzahlung für Medikamente in irgendeiner Weise bereichern. Die Apotheken müssen sich klar an die Vorgaben der Krankenkassen halten, auch wenn dies in den Augen der Patienten oft unverständlich ist.

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