Zusatzbeitrag: Was tun bei Mahnung oder Pfändung durch die Krankenkasse?

Gesetzliche Krankenkassen können finanzielle Lücken durch die Erhebung eines Zusatzbeitrags begleichen. Betroffene Versicherte sind dazu verpflichtet, den Betrag an die Krankenkasse zu überweisen. Hunderttausende haben allerdings die Zusatzbeiträge aus Unwissenheit oder Unwillen nicht gezahlt. Kündigt die Krankenkasse ein Mahnverfahren oder gar eine mögliche Pfändung an, sollten Betroffene schnell handeln.

Zusatzbeitrag: bei Mahnung schnell richtig reagieren
Wer bereits über einen längeren Zeitraum trotz Mahnverfahren und Säumniszuschlägen die erforderlichen Zahlungen nicht an seine Krankenkasse abgeführt hat, sollte nun so schnell wie möglich aktiv werden. Da die Rechtslage dahingehend eindeutig ist, besteht keine andere Möglichkeit, als die ausstehende Summe zu begleichen. Auch Empfänger von ALG-II (Hartz IV) bleiben in diesem Jahr nicht davon verschont.

Pfändung von Gehältern oder Renten
Im Falle einer Nichtzahlung eines beitragspflichtigen Mitglieds hat die Krankenkasse das Recht, die Daten der betroffenen Kunden an die Hauptzollämter weiterzugeben. Als Vollstreckungsorgan dient das am jeweiligen Wohnsitz des Beitragsschuldners zuständige Hauptzollamt. Kommt der Versicherte auch diesen Vorgaben nicht nach, können ganze Gehälter oder Pensionszahlungen einbehalten werden, bis die Zahlungen nachgeholt oder eine Einigung mit dem Gläubiger erzielt wird.

Zusatzbeitrag: In jedem Fall Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen
In der Regel kann eine Einigung zwischen Versichertem und Versicherer erzielt werden, sofern die Betroffenen die Kontaktaufnahme zu ihrem Anbieter nicht scheuen. Auch wenn der säumige Zahler nicht in der Lage ist, die ausstehende Summe auf einmal zu begleichen, lassen sich die Krankenkassen in den meisten Fällen auf eine Ratenzahlung ein.

Generell ist es wichtig, die Forderungen nicht weiter zu ignorieren, nur so können unnötige Kosten oder gar eine Vollstreckung der Pfändung verhindert werden.

Wechsel der Krankenversicherung
Zudem können gesetzlich Versicherte, die mindestens 18 Monate bei ihrem Anbieter versichert waren, ihre Versicherung schriftlich zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen und in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag wechseln. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt außerdem die private Krankenversicherung als Alternative.