Zusatzbeitrag für Krankenkassen: Nutzen Sie wirklich?

13 der 156 gesetzlichen Krankenkassen haben bisher einen Zusatzbeitrag erhoben, um ihren jeweiligen Finanzbedarf zu decken. Da viele Versicherte die Zahlungen verweigern, droht ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand durch Mahnverfahren oder Vollstreckung. Der langfristige Nutzen der Zusatzbeiträge ist daher in Frage gestellt.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen verunsichern
Reichen die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, können die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Derzeit ist dies bei 13 der insgesamt 156 Krankenkassen der Fall. Leistungssteigerungen sind durch die Einnahmen durch den Zusatzbeitrag nicht vorgesehen. Sie dienen allein dazu, den Finanzbedarf der Krankenkassen zu decken.

Rund eine Million Versicherte haben aus Ärgernis oder Unwissen die geforderten Zahlungen nicht an ihre Krankenkasse abgeführt. Mahnverfahren und erste Pfändungen wurden eingeleitet. Betroffene sollten prüfen, was bei einer Mahnung durch die Krankenkasse zu tun ist.

Mehr Bürokratie durch Zusatzbeiträge
Werden Zusatzbeiträge fällig, ist der Versicherte veranlasst, eigenständig den geforderten Betrag an die jeweilige Kasse zu überweisen. Anspruch auf Befreiung haben nur wenige, selbst ALG-II (Hartz IV)-Empfänger müssen in diesem Jahr bei vielen Krankenkassen den vollen Betrag zahlen.

Dieser beläuft sich zwischen acht und 15 Euro monatlich. Für jeden Betroffenen muss ein Extra-Konto angelegt sowie der Geldeingang überwacht werden. Ein enormer Aufwand, selbst wenn alle ordentlich zahlen, konstatiert Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg.

Aufwand für Zusatzbeiträge wesentlich höher als Nutzen
Schon bevor die ersten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag ankündigten, wurden erste Stimmen laut, die die zusätzlichen Beiträge für eine gänzlich ungeeignete Methode zur dauerhaften Finanzierung des Gesundheitswesens hielten. Durch den Zahlungsverzug bzw. die Zahlungsverweigerung vieler Betroffener droht den Krankenkassen nun ein Defizit im zweistelligen Millionenbereich.

Zudem stehen Aufwand und Kosten für Inkasso- und Vollstreckungsverfahren bei solch vergleichsweise geringen Summen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ähnliche Erfahrungen machten die Kassen bereits Ende der 1990er Jahre mit dem sogenannten Krankenhausnotopfer, welches einen geringen jährlichen Betrag vorsah. Ein Großteil des Geldes konnte bis zum Schluss nicht eingetrieben werden.

Wechsel der Krankenkasse
Bei einigen Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erstmalig forderten, hatte dies zu einer wahren Austrittswelle geführt. Betroffene Versicherte machten von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und wechselten in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag.

Kassen mit einer vergleichsweise ungünstigen Mitgliederstruktur geraten daher zunehmend in finanzielle Bedrängnis. Erhöht die Kasse erneut ihre Zusatzbeiträge würde dies höchstwahrscheinlich einen weiteren Mitgliederschwund bedeuten, der auf lange Sicht finanziell nicht tragbar ist.