Zusatzbeiträge: Das müssen Sie beim Krankenkassenwechsel beachten!

Wegen der Einführung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge überlegen Anfang 2010 viele Versicherte, in eine andere Krankenkasse ohne Zusatzbeiträge zu wechseln. Doch ist ein Krankenkassenwechsel wirklich günstiger? Oder sollte man lieber nichts überstürzen? Hier erfahren Sie, was Sie beim Krankenkassenwechsel unbedingt beachten sollten.

Früher waren die unterschiedlich hohen Beitragssätze häufig der Grund für einen Krankenkassenwechsel. Doch nach Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 gilt für alle Versicherten der allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 Prozent. Dieser wird vom Bruttolohn abgeführt und vom Arbeitnehmer (7,9 Prozent) und Arbeitgeber (7,0 Prozent) gemeinsam getragen.

Kommt eine Krankenkasse mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds finanziell nicht über die Runden, hat sie die Möglichkeit, von ihren Versicherten Zusatzbeiträge zu verlangen. Im Gegenzug können Krankenkassen, die finanziell gut gestellt sind, ihren Mitgliedern Prämien ausschütten. Dadurch soll trotz Vereinheitlichung des Beitragssatzes auch weiterhin ein Wettbewerb unter den Krankenkassen möglich sein.

Zusatzbeiträge: Grund für einen Krankenkassenwechsel?
Im Januar 2010 haben acht Krankenkassen – darunter auch die DAK als drittgrößte deutsche Krankenkasse – verkündet, dass Sie zur Deckung ihrer Kosten Zusatzbeiträge einführen werden. Das heißt für die Versicherten, dass sie zusätzlich zum Krankenkassenbeitrag eine monatliche Sonderzahlung leisten müssen – für viele Grund genug, über einen Krankenkassenwechsel nachzudenken.

In der Regel haben Sie bei einem Krankenkassenwechsel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie vorher mindestens 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren. Nach einem Krankenkassenwechsel sind Sie dann wiederum 18 Monate an Ihre neue Krankenkasse gebunden.

Krankenkassenwechsel: Sonderkündigungsrecht bei Einführung von Zusatzbeiträgen
Wenn Ihre Krankenkasse Zusatzbeiträge einführt, haben Sie allerdings ein Sonderkündigungsrecht, dass Ihnen den Kassenwechsel ermöglicht – auch wenn Sie noch keine 18 Monate versichert waren. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen die Einführung der Zusatzbeiträge einen Monat vorher anzukündigen, und Sie haben dann wiederum zwei Monate Zeit für Ihre außerordentliche Kündigung – mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Eine Kündigung muss auch bei einem Krankenkassenwechsel schriftlich erfolgen. Die Kündigungsbestätigung muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Kündigung von Ihrer Krankenkasse zugesendet werden. Diese benötigen Sie, um die Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse zu beantragen.

Zusatzbeiträge: Gibt es Alternativen zum Krankenkassenwechsel?
Wenn Ihre Krankenkasse Wahltarife anbietet, beispielsweise einen Spartarif mit Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalt, kann das für Sie finanziell von Vorteil sein. Diese Spartarife sind geeignet für Versicherte, die – von Vorsorgeuntersuchungen einmal abgesehen – nicht oft zum Arzt gehen. Sie bekommen dann einen Teil Ihrer Beiträge als Prämie zurückerstattet oder müssen von  vornherein weniger zahlen. Die normalen Vorsorgeuntersuchungen sind weiterhin möglich und auch nötig, denn wer diesen regelmäßigen Gesundheitscheck durchführt, muss im Falle einer Behandlung weniger Selbstbehalt tragen.

Aber Vorsicht: Haben Sie eine Krankenversicherung mit Wahltarif, sind Sie drei Jahre an Ihre Krankenkasse gebunden und haben im Falle der Einführung oder Erhöhung von Zusatzbeiträgen auch kein Sonderkündigungsrecht!

Fazit: Trotz Zusatzbeiträgen Krankenkassenwechsel nicht überstürzen
Grundsätzlich gilt: Die ideale Krankenkasse sollte auf das persönliche Gesundheitsprofil und die Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten sein. Deshalb ist ein Krankenkassenwechsel immer eine individuelle Entscheidung.

Auch wenn Anfang 2010 nur einige der gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge einführen wollen, ist es nicht ausgeschlossen, dass es im Laufe des Jahres immer mehr werden. Mit Einführung des Gesundheitsfonds wurde den Krankenkassen von der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt, bei finanziellen Engpässen Zusatzbeiträge zu erheben. Angesichts der steigenden Kosten im Gesundheitswesen wird vermutet, dass früher oder später keine Krankenkasse mehr um die Zusatzbeiträge herumkommt.

Nach einem Krankenkassenwechsel kann es also passieren, dass auch Ihre neue Krankenkasse früher oder später Zusatzbeiträge erhebt. Deshalb sollte ein Krankenkassenwechsel immer wohl überlegt sein.