Zahnzusatzversicherung: Welche Rolle spielt die Wartezeit?

Da die gesetzlichen Krankenkassen Zahnersatz nicht abdecken, ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Versicherung, die Ihnen bei Problemen mit den Zähnen bares Geld sparen kann. Um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen sind nur wenige Schritte nötig und am einfachsten geht es über das Internet.

Einfach die verschiedenen Angebote vergleichen, Leistungsspektrum prüfen, schauen welche Versicherung das gewünschte Leistungsspektrum zum günstigsten Tarif anbietet und fertig. So leicht kann es sein – denkt man zumindest. Ein paar Haken gibt es allerdings beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die Sie bedenken sollten.

Bei einer bereits geplanten Behandlung greift die Zahnzusatzversicherung nicht

Falls Sie zum Beispiel akute Beschwerden haben und der Zahnarzt schon eine Behandlung angekündigt hat, greift die neu abgeschlossene Zusatzversicherung nicht. Selbst wenn Sie einen Tarif ohne Wartezeit gewählt haben, haben Sie keine Chance, dass Ihre Versicherung den bereits bestehenden Schadensfall übernimmt. Steht eine Behandlung an und wird die Versicherung dann erst abgeschlossen, muss der Versicherungsnehmer selber zahlen.

Wartezeiten sind bei den meisten Versicherungen die Regel, was bedeutet, dass Verbraucher erst nach ein paar Monaten damit rechnen können, dass die Versicherung zahlt. Die Wartezeit liegt bei den verschiedenen Gesellschaften zwischen drei und acht Monaten. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne greift die Versicherung im Fall von Zahnersatz, Zusatzbehandlungen oder Füllungen. 

Unterschiedliche Wartezeiten je nach Tarif

Es gibt auch Versicherungen, die keine Wartezeit haben und die Patienten schon direkt nach Abschluss nutzen können. Der Schaden am Zahn darf allerdings noch nicht festgestellt worden sein, andernfalls greift die Versicherung nicht. Tarife ohne Wartezeit sind meist immer teurer als Tarife mit Wartezeit, weshalb Sie die Kosten gründlich kalkulieren sollten.

Auch gibt es Tarife, bei denen die Wartezeit nur für einen Teil der Leistungen gilt. So kann die Wartezeit auf Zahnimplantate zwar acht Monate betragen, die Individualprophylaxe aber trotzdem ohne Wartezeit angeboten werden.

Rechnen Sie Versicherungskosten und Zahnersatzkosten durch

Die Höhe der Kostenerstattung reicht von einstelligen Prozentzahlen bis hin zu 95 % aller Kosten. Diese Angebote sind jedoch teuer und kosten statt 20 bis 30 Euro im Monat auch schnell mal 50 bis 60 Euro. Kalkulieren Sie die Versicherung durch: Jährlich zwischen 300 und 700 Euro für eine Versicherung zu bezahlen ist viel Geld, falls Sie über Jahre nichts haben, kann es günstiger sein den Zahnersatz selber zu bezahlen, selbst wenn dieser auf einen Schlag 2.000 bis 3.000 Euro kostet. 

Wichtig beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist, dass Sie das Kleingedruckte in den verschiedenen Versicherungsangeboten lesen. Manche Anbieter locken mit einer hundertprozentigen Kostenübernahme, wirft man allerdings einen Blick in die Details, reduziert sich dieses Lockangebot schnell auf die Übernahme von wenigen 100 €. Den Großteil einer Behandlung zahlen dann immer noch Sie. 

Informieren Sie sich ausführlich und schließen Sie keinen übereilten Vertrag ab

Deshalb sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung, so leicht es erscheint, niemals übereilt abschließen. Es ist wichtig zu wissen, welche Bedingungen die Versicherung stellt, wann sie greift und welche Behandlungskosten sie bis zu welcher Höhe nimmt. Die Angebote gehen nämlich ziemlich weit auseinander.

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