Wundbeauftragte in der stationären Altenpflege einrichten
Ziel der Stelle einer Wundbeauftragten ist es, ein modernes Wundmanagement nach den aktuellen, medizinischen und wirtschaftlichen Aspekten durchzuführen.
Fachliche Voraussetzungen
Eine umfassende Weiterbildung zum Wundmanager bzw. Wundbeauftragten sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sind dabei unabdingbare Voraussetzungen. Die Wundbeauftragten erwerben Kenntnisse zu folgenden Fragen:
- Haftungsrecht und Strafrecht
- Anleitung und Beratung von Bewohnern und deren Angehörigen
- Anatomie und Physiologie der Haut / Wundheilung
- Ursachen, Diagnose und Therapie akuter Wunden sowie chronischer Wunden
- Dekubitalgeschwüre
- Techniken der modernen Wundversorgung
- pflegerische Einschätzung und Dokumentation von Wunden
- Schmerzmanagement
- organisationsübergreifendes Wundmanagement
Stabstelle
Zwar lässt das Personalbudget der Einrichtungen keine separate Stelle für die Aufgaben einer Wundbeauftragten oder Wundmanagerin zu, aber es ist durchaus empfehlenswert, eine Stabstelle mit entsprechendem Aufgabenprofil zu schaffen. Darüber hinaus sollte eine Vergütungsaufstockung im Umfang von mindestens des halben Unterschiedsbetrags zur nächst höheren Vergütungsgruppe erfolgen.
Schließlich muss die Pflegedienstleitung dafür sorgen, dass insbesondere beratende und evaluierende Tätigkeiten Freistellungskorridore bekommen. Als angemessen für eine mittelgroße Einrichtung dürften etwa 20 Stunden pro Monat anzusehen sein. In diesen Zeitfenstern ist die Wundbeauftragte also von der direkten Bewohnerpflege freigestellt und die entsprechenden Dienste werden im Dienstplan ausgewiesen.
Bestandteile eines Aufgabenprofils
- Wahrnehmung von Fortbildungen zum Thema Wundversorgung/Wundmanagement
- Dokumentation von Wunden mittels Digitalkamera
- Überprüfung von Wunddokumentation und Berichtseinträgen
- Austausch mit Bezugspflegekräften und deren Beratung
- Anleitung der Pflegefachkräfte zu fachgerechter und optimaler Wundversorgung
- Mitwirkung bei der Entwicklung notwendiger Verfahrensanweisungen
- Durchführung regelmäßiger Wundvisiten
- Beratung von Bewohnern
- Beschaffung notwendiger Materialien in Abstimmung mit PDL
- Kommunikation, Unterstützung und Kooperation mit den behandelnden Hausärzten
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen
- Enge Zusammenarbeit mit PDL
- Kontakte und Kommunikation mit zuliefernden Firmen und Apotheken
- Engmaschige Begleitung bei der Behandlung von Problemwunden
- Inspektionen von Wundverläufen und Überprüfung der Dokumentation
Nachhaltigkeit
Um den Erfolg der angestrebten Stelle einer Wundbeauftragten langfristig und nachhaltig zu sichern, kommt der Pflegedienst- und Heimleitung eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der strukturellen Rahmenbedingungen zu. Nur wenn geplante Schulungen, Anleitungen, Wundinspektionen und Beratungen nicht immer wieder den alltäglichen, meist krankheitsbedingten Dienstausfällen zum Opfer fallen, kann die Motivation für diese Aufgabe erhalten und die Verbesserung der Qualität der Wundversorgung sichergestellt werden.
Bildnachweis: didesign / stock.adobe.com
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