Wohngeldberechnung: Mit diesen 4 Punkten können Sie clever Geld sparen

Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland. Diese Leistung erhalten Bürger mit einem geringen Einkommen entweder in Form eines Mietzuschusses oder durch einen Lastenzuschuss.

Die Unterstützung des deutschen Staates wird durch das Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Berechtigte können im Voraus eine Wohngeldberechnung durchführen und überprüfen, ob und wie viel Geld ihnen zusteht.

1. Allgemeine Tipps zur Wohngeldberechnung

Wenn Sie Wohngeld beantragen möchten, dann sollten Sie sich vorher ausführlich informieren. Zu diesem Zweck ist es vorteilhaft zu wissen, wie sich die Höhe des Wohngeldes errechnet. Laut § 19 WoGG errechnet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung aus den 3 folgenden Größen. Die Anzahl an Familienmitgliedern, die in Ihrem Haushalt leben, das gesamte Familieneinkommen und die zu berücksichtigende Miete oder Belastung.

Die Wohngeldstelle wird auf jeden Fall prüfen, ob die Angaben zu Ihrem Einkommen glaubhaft sind. Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Einkommen korrekt angeben und keine einkommensrelevanten Nebeneinkünfte verschweigen. Der Antrag auf Wohngeld ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Bevor Sie sich diesem aussetzen, sollten Sie zuerst überprüfen, ob Sie überhaupt ein Anrecht auf die finanzielle Unterstützung haben. Ist dies nicht der Fall, dann können Sie sich die Wohngeldberechnung und alles Weitere sparen. Zum Glück können Sie über das Internet recht schnell feststellen, ob ein berechtigter Anspruch besteht oder nicht.

2. Welche Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung?

Die nötigen Formulare für einen Antrag auf Wohngeld erhalten Sie von Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde. Zusätzlich zu dem Antrag benötigen Sie noch eine Bescheinigung Ihres Vermieters. In dieser müssen die Größe Ihrer Wohnung und die genaue Zusammensetzung Ihrer Miete detailliert erläutert sein. Je nachdem, ob Sie nur Wohngeld oder auch einen Lastenzuschuss beantragen möchten, benötigen Sie noch zusätzliche Unterlagen. Arbeiten Sie, dann brauchen Sie eine Verdienstbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber.

Beziehen Sie Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit, so benötigen Sie die jeweiligen Bescheide. Auch als Rentner können Sie Wohngeld beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren aktuellen Rentenbescheid vorlegen. Wohngeld bekommen in Deutschland auch Auszubildende, Schüler und Studenten. Diese haben aber nur ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung, wenn ihnen kein BAföG zusteht. In jedem Fall führen Sie zuerst über das Internet eine Wohngeldberechnung durch.

3. So führen Sie online eine Wohngeldberechnung durch

Im Internet finden Sie genügend Seiten, die sich mit dem Thema Wohngeldberechnung beschäftigen. Diese Seiten stellen Ihnen einen kostenlosen Online-Rechner zur Verfügung. Damit die Berechnung so präzise wie möglich wird, benötigen Sie folgende Unterlagen bzw. Zahlen. Die Summe aus Ihrer monatliche Kaltmiete und Ihrer Nebenkosten, den Netto-Betrag von Ihrem monatlichen Familieneinkommen und die Anzahl der Familienmitglieder.

Bezahlen Sie zum Beispiel monatlich 500 Euro Miete, verdienen insgesamt 1.000 Euro Netto und wohnen zu zweit in einer Wohnung, dann würden Sie rund 100 Euro als Miet- und Lastenzuschuss bekommen. Natürlich sind die Ergebnisse einer Online-Wohngeldberechnung nicht verbindlich und können sich von den tatsächlichen Zuschüssen unterscheiden. Dennoch ist eine solche Berechnung für Sie von Vorteil, denn Sie erfahren zumindest einen etwaigen Richtwert.

4. Die zukünftige Wohngelderhöhung berücksichtigen

Das Wohngeld wird in Deutschland von Zeit zu Zeit angepasst und im besten Fall erhöht. Die letzte Reform stammt aus dem Jahr 2009 und ist somit bereits einige Jahre her.

Dafür können Sie sich als zukünftiger Wohngeldempfänger über eine kommende Erhöhung der finanziellen Leistung freuen. Das Bundesministerium wollte diese Erhöhung bereits Anfang 2015 durchführen. Geplant ist die Reform für das Jahr 2016. In Zukunft soll sich die Höhe des Wohngeldes direkt an der Höhe der Miete orientieren. Dies bedeutet, dass die Mietstufen der deutschen Städte und Landkreise um 7 bis maximal 27 Prozent erhöht werden. Je nachdem, wo Sie wohnen, erhalten Sie eine entsprechende Erhöhung.