Wohngebäudeversicherung und Elementarschäden?

Wussten Sie, dass Sie aus einer Wohngebäudeversicherung kein Geld erhalten, wenn Ihre Immobilie durch eine Sturmflut oder ein Erdbeben beschädigt oder gar zerstört wird? Das liegt daran, dass es sich bei diesen Schäden um sogenannte Elementarschäden handelt. Was also ist zu tun?

Der Elementarschaden
Elementarschäden sind grundsätzlich alle Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. So ist etwa ein Sturmschaden ebenso ein Elementarschaden, wie das verschüttete Eigenheim nach einem Vulkanausbruch. Aber Sturmschäden ab Windstärke 8 sind in der Regel von Wohngebäudeversicherungen erfasst, während diese normalerweise für Vulkanausbrüche, Erdbeben und Überschwemmungen nicht einsteht.

Auch die Schäden durch eine Sturmflut sind in der Regel nicht in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Zwar sind Sturmschäden vom Versicherungsschutz erfasst, zwar ist die Sturmflut vom Auftreten eines Sturmes abhängig, doch ist für die Überschwemmungen und die daraus resultierenden Schäden die Flut, also das Wasser ursächlich.

Der Grund liegt darin, dass Ereignisse, die Elementarschäden verursachen, zwar nicht unbedingt häufig auftreten, aber wenn sie auftreten, dann sind in der Regel eine große Zahl an Häusern betroffen – wie beispielsweise durch das Elbehochwasser 2002, als mehrere Städte in den Fluten versanken. Die zu erwartenden kumulierten Schäden würden so die Prämienkalkulation für Wohngebäudeversicherungen erheblich erschweren.

Was Sie bei Elementarschadenversicherungen beachten müssen
Elementarschäden müssen Sie gesondert versichern oder durch eine Klausel in den Vertrag einschließen. Viele Versicherer bieten eine zusätzliche Elementarschadenversicherung an. Elementarschadenversicherungen sind spezielle Zusatzpolicen, die zu den Wohngebäudeversicherungen hinzugefügt werden können.

Der Status einer Zusatzversicherung ermöglicht es den Versicherern einerseits, die Risiken von Elementarschäden gesondert zu kalkulieren, aber auch andererseits, das eigene Risiko durch Ausschlüsse und Zuschläge zu reduzieren, ohne zugleich den gesamten Antrag ablehnen zu müssen.

In bestimmten Risikoregionen sind Ausschlüsse möglich. Je nach spezifischer Gefährdungslage müssen Sie mit höheren Beiträgen und Selbstbehalten rechnen. Beachten Sie aber, dass eine Elementarschadenversicherung grundsätzlich Risiken kollektiviert und Sie daher nicht die Möglichkeit haben, einzelne Risiken auszuschließen.

Leben Sie etwa auf einer Nordseeinsel, so können Sie beispielsweise nicht das Risiko "Lawinengefahr" ausschließen, obwohl es wahrscheinlich nie eintreten wird, jedoch können Sie wegen des Risikos einer Sturmflut mit Zuschlägen belegt werden. Das Risiko heißt dementsprechend auch "Elementarschaden" und nicht "Lawinenschaden" oder "Überschwemmungsschaden".

Fazit: Sie sollten immer, wenn Sie sich über Wohngebäudeversicherungen informieren, auch über Elementarschadenversicherung Informationen einholen. Bedenken Sie, dass unter das Leistungsspektrum nicht nur außergewöhnliche Katastrophen fallen, sondern auch etwa der mittlerweile häufiger auftretende Starkregen, der regelmäßig Keller volllaufen lässt.