Mittels Schufa-Abfrage erfährt die Bank, ob Sie bereits Kredite am Laufen haben, ob frühere Darlehen ordnungsgemäß getilgt oder gekündigt wurden. Wurde Ihnen in der Vergangenheit ein Kredit wegen mangelnder Ratenzahlung gekündigt, lehnen Banken eine erneute Kreditvergabe ab.
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Auch wenn bereits mehrere Kredite laufen, wird Ihnen ein weiterer Kredit in der Regel verwehrt. Es sei denn, die laufenden Kredite sollen zusammengefasst werden, es besteht kein negativer Schufa-Eintrag und Sie als Antragsteller verfügen über ein entsprechendes Einkommen.
Bitte beachten Sie: Neben dem Nachweis regelmäßiger Gehaltszahlungen ist eine positive Schufa-Auskunft die wichtigste Voraussetzung für eine Kreditvergabe.
Auch von der Art Ihres Beschäftigungsverhältnisses hängt es ab
Ob Ihre Kreditanfrage bei einem negativen Schufa-Eintrag bearbeitet wird, hängt von diversen Faktoren ab wie zum Beispiel Ihrem Gehalt und der Art und Verwendung des Kredits. Sind Sie Beamter/Beamtin des öffentlichen Dienstes erhalten Sie normalerweise auch bei vorhandenem Schufa-Eintrag einen Autokredit bei einer Autobank, wenn Sie auf den Neuwagen eine Anzahlung in bestimmter Höhe leisten.
Aber auch wenn Sie nicht im Beamtenstatus sind haben Sie die Möglichkeit, bei entsprechend hoher Anzahlung auf das Auto einen Kredit zu erhalten. In beiden Fällen ist es jedoch wichtig, dass es sich bei dem Schufa-Eintrag weder um eine eidesstattliche Erklärung noch um eine Privatinsolvenz handelt.
Ein Bürge kann Ihnen zur Seite springen
Soll das Auto, eine neue Wohnungseinrichtung oder eine Reise über einen Ratenkredit bei der Hausbank oder Direktbank finanziert werden, ist dies bei einem vorhandenen Schufa-Eintrag nur mit einer entsprechenden Bürgschaft möglich. Allerdings muss auch der Bürge über den Nachweis regelmäßiger Gehaltszahlungen sowie eine positive Schufa verfügen. Das gilt übrigens auch für die sogenannten schufafreien Kredite aus dem Ausland.
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