Bei Gruppenreisen mit dem Bus ist es üblich, sowohl dem Fahrer als auch dem Reiseleiter beziehungsweise den in solchen Berufen tätigen Frauen ein Trinkgeld zu geben. Häufig findet sich in einer Reisegruppe jemand, der mit den anderen die Höhe der Einzelbeträge (sie richtet sich nach der
Dauer der Fahrt sowie der Zufriedenheit der Gäste) abspricht, diese sammelt und die gesamte Summe im Namen der Gruppe überreicht. Diese Lösung ist empfehlenswert und praktisch. Ergreifen Sie also gegebenenfalls die Initiative.
Zugbegleiterinnen und -begleiter dürfen im Gegensatz zu ihren Kolleg(inn)en in der Luft Trinkgeld annehmen. Kaufen Sie dort einen Fahrschein oder hilft Ihnen jemand vom Zugpersonal beim Ein- und Aussteigen mit dem Koffer, ist ein Trinkgeld jedoch unüblich.
Bei einer gastronomischen Serviceleistung mit Getränken oder Speisen, die Ihnen zum Platz gebracht werden, sollten Sie sich hingegen an die Restaurant-Trinkgeldgepflogenheiten halten. Auch
Schlafwagen-Schaffner und deren Kolleginnen, die mehr für Sie tun, als die Fahrkarte zu stempeln, verdienen ein Trinkgeld.
Stewardessen und Stewards der Airlines werden als Gastgebende betrachtet und bekommen somit kein Trinkgeld. Viele Fluggesellschaften verbieten es den Crew-Mitgliedern sogar, Trinkgeld zu nehmen. Bei der Lufthansa beispielsweise gilt die Regel: Besteht ein Fluggast darauf, Trinkgeld zu geben, wird es zwar angenommen, statt sich auf einen längeren Disput einzulassen. Anschließend wird das Geld aber einer wohltätigen Organisation gespendet.
Auch hier heißen die Servicekräfte Stewardess und Steward. Doch im schwimmenden Hotel bekommen sie Trinkgeld – und zwar einen höheren Satz als an Land üblich. Kalkulieren Sie bei einer Schiffsreise mindestens 10 bis 15 Prozent des Reisepreises für Trinkgelder ein.
Es ist weit verbreitet, Trinkgelder am Schluss eines Ferienaufenthalts zu geben. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Reiseprofis handhaben es jedoch anders: Sie teilen den Betrag auf und geben ihn entweder in zwei Teilen – in der Mitte und am Schluss – oder sogar gedrittelt – Anfang, Mitte, Ende. Für welche Art Sie sich entscheiden, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Vergessen Sie bei dieser Teilpraxis aber nicht den Hinweis, dass dies nur der Anfang ist und später ein weiteres Trinkgeld folgt.
Informieren Sie sich vor Auslandsreisen immer über die in Ihrem Gastland herrschenden Gepflogenheiten. Die Unterschiede zu den deutschen Sitten sind teilweise erheblich. In Reiseführern finden Sie in der Regel die Angabe über die Höhe des Trinkgeldes.
Bildnachweis: 9dreamstudio / stock.adobe.com