Wie Sie die BahnCard kündigen

Am 1. Oktober 2012 ist die BahnCard 20 Jahre alt. Das Kundenbindungskonzept der Bahn sorgt seitdem nicht nur für Rabatte auf Fahrkartenpreise, sondern auch mitunter für gehörigen Frust mit dem Abo-Modell beim Verbraucher. Experto.de zeigt, wie Sie die BahnCard kündigen.

Die Basis – BahnCards

Es gibt drei Arten von BahnCards:

  • BahnCard 25,
  • BahnCard 50,
  • BahnCard 100.

Die BahnCard 25 ist auf Gelegenheitsfahrer ausgerichtet. Sie gewährt dem Inhaber 25 Prozent Rabatt auf normale Fahrkarten und Fahrkarten im Fernverkehr. Zudem gestattet sie die Weiterfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum Reiseziel. In der zweiten Klasse kostet die BahnCard 25 pro Jahr 59 Euro, in der ersten Klasse 119 Euro. Es existieren zahlreiche Ermäßigungen für Studenten, Lebenspartner und Rentner.

Die BahnCard 50 ist für Fahrgäste gedacht, die häufig die Bahn nutzen. In Grundzügen ähnelt sie der BahnCard 25, bis auf die Tatsache, dass sie dem Eigentümer 50 Prozent Rabatt auf Fahrkarten im Nah- und Fernverkehr gewährt. Die BahnCard 50 kostet in der zweiten Klasse pro Jahr 240 Euro und in der ersten 483 Euro.

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BahnCard 100 – oder doch lieber ein Auto?

Eine Klasse für sich ist die BahnCard 100. Sie gewährt dem Besitzer absolut freie Fahrt mit allen Zügen der Bahn, im Rahmen der Geltungsdauer. Dies gilt uneingeschränkt, bis auf wenige Ausnahmen wie den ICE-Sprinter, der nur mit Aufpreis genutzt werden kann und den DB-Autozug.

Der Preis ist allerdings mit 3.990 Euro für die zweite Klasse und 6.690 Euro für die erste Klasse entsprechend hoch. Wirklichen Sinn macht die BahnCard 100 somit nur für Verbraucher, die bewusst auf das eigene Auto verzichten wollen. Alternativ kann man die BahnCard 100 auch im Abonnement erwerben, zum Preis von 369 Euro monatlich in der zweiten und 619 Euro in der ersten Klasse.

Der Preis der BahnCard 100 erhöht sich dann aber in der Jahressumme auf 4.428 Euro in der zweiten und 7.428 Euro in der ersten Klasse. Das sind 638 Euro mehr als die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für einen fabrikneuen Dacia Sandero.

Die BahnCard kündigen – so geht’s

Im Internet ist immer wieder die Frage "Wie kann ich meine BahnCard kündigen?" anzutreffen. Frustrierte BahnCard-Nutzer schreiben über Abzocke und nicht angenommenen Kündigungen. Das Problem ist schnell festzustellen: Das Bahncard-Abo verlängert sich – wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird – automatisch um ein Jahr.

Was viele nicht wissen: Die Kündigung der BahnCard muss  schriftlich, mindestens sechs Wochen vor Laufzeitende, beim BahnCard Service erfolgen. Wird diese Kondition eingehalten, wird die Kündigung der BahnCard wirksam. So kommt es auch nicht zu unnötigem Frust wegen einer ungewollten Abo-Verlängerung.

Die Adresse für Ihre schriftliche BahnCard Kündigung ist:

BahnCard Service
60643 Frankfurt

Per E-Mail ist die BahnCard Kündigung ebenfalls möglich:
bahncard-service@bahn.de

Lesen Sie auch den Überblick zu Bahn-Themen bei experto.de.