Wie funktioniert eine Industrieversteigerung?
Von der Grundlage her handelt es sich bei einer Industrieversteigerung um ebenso eine Versteigerung, wie sie bei Privatleuten gängig ist. Wahlweise werden die Geräte versteigert, weil der Betrieb aufgelöst wurde und es keinen Nachfolger gab, aber auch Insolvenzen von Betrieben spielen eine wichtige Rolle.
Bei einer Insolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter die Bereitstellung zur Versteigerung. Sobald das zuständige Gericht zustimmt, werden die zu versteigernden Stücke gelistet und wahlweise in einer Auktion vor Ort oder in einer Auktion im Internet vorgestellt. Nach einem ähnlichen Prinzip laufen Auflösungen ohne Insolvenzhintergrund ab, doch sind hier die Wartefristen kürzer. Grundsätzlich gilt:
- Ausschreibung – die Versteigerung wird ausgeschrieben. Dies geschieht beim örtlichen Amtsgericht. Bei Online-Ausschreibungen übernehmen spezielle Portale die Ausschreibung, sodass hier auch Interessenten aus anderen Ländern oder Orten teilnehmen können.
- Listung – in beiden Fällen wird ein Versteigerungs- oder Auktionskatalog erstellt. Interessenten können sich nun die Stücke genauer ansehen.
- Vor Ort – gibt es eine Auktion vor Ort, können zwei Möglichkeiten zur Anwendung kommen. Die erste arbeitet schlichtweg mit dem Katalog, eine Besichtigung ist also nicht möglich. Die zweite Variante findet im zu versteigernden Betrieb statt, sodass die Anlagen und Maschinen direkt begutachtet werden können.
Online werden die verschiedenen Auktionen meist mit einer Restlaufzeit, einem Zuschlagszeitpunkt und dem Standort versehen, hinzu kommt natürlich der Katalog. Bei der Restlaufzeit handelt es sich um den Zeitraum von der ersten Gebotsabgabemöglichkeit bis zum Ende der Gebotsabgabe. Der Zuschlagstermin bedeutet, dass ab diesem Tag die ersten Zuschläge an Gebotsabgeber verteilt werden.
Zusätzlich existieren jedoch spezielle Dienstleister, die produzierenden Unternehmen dabei helfen, schnell ihren Maschinenpark aufzulösen und die Maschinen zu verkaufen. Dies entlastet alle Beteiligten und ist auch für Käufer spannend.
Was ist dabei als Käufer zu beachten?
Ein Großteil der Versteigerungen ist nicht offen, sodass direkte Besichtigungen entfallen. Käufer müssen sich also mit den Zustandsangaben, die im Katalog stehen, zufriedengeben. Dies kann nachteilig sein, doch setzen die meisten Auktionshäuser Gutachter ein, um die Gerätschaften ordentlich zu bewerten.
Käufer haben über die Versteigerungen stets die Chance, Maschinen und Anlagen weit unter dem üblichen Kaufpreis zu erhalten. Allerdings ist es wichtig, den Taschenrechner stets bei der Hand zu haben, da natürlich Kosten zuzüglich des Gebotspreises hinzukommen. Zur Umsatzsteuer kommt ein sogenanntes Aufgeld, also das Geld, welches der Auktionator oder das Versteigerungsportal erhalten.
Ein Knackpunkt in der Kostenrechnung kann zudem der Transport sein. Für diesen ist der Käufer eigenständig zuständig, zudem hat er Fristen zu beachten, da das Gelände insolventer Unternehmen natürlich geräumt werden muss. Es ist sinnvoll, vor der Gebotsabgabe die Transportkosten, gerade wenn Spezialtransporte benötigt werden, genau zu kennen. Es bringt nichts, durch die Auktion 1.000 Euro an Kaufkosten einzusparen, wenn der Spezialtransport das Doppelte kostet.
Fazit – Versteigerungen sind immer einen Blick wert
Wenn ein Unternehmen an neuen Anlagen oder Maschinen interessiert ist, schadet es nicht, die Versteigerungsportale im Blick zu behalten. Manchmal haben Betriebe schlichtweg Glück und direkt in der Nachbarschaft wird das gesuchte Stück versteigert. Bei größeren Entfernungen müssen jedoch die Transportkosten mit einberechnet werden. Zudem gilt immer, dass der Käufer das ersteigerte Stück akzeptieren muss, eine vorherige Besichtigung ist nur selten möglich.
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