Wie lange ist mein Rezept vom Arzt gültig?

Sie haben von Ihrem Arzt ein Kassenrezept, ein Privatrezept oder ein Betäubungsmittelrezept erhalten. Müssen Sie dieses Rezept nun sofort in Ihrer Apotheke einlösen? Wie lange haben Verordnungen, die ein Arzt auf einem Rezeptformular ausgestellt hat, Gültigkeit? Warum gibt es unterschiedliche Farben bei den Rezepten?

Die Farbe des Rezeptes sagt einiges aus

  • Das normale Krankenkassenrezept für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen hat die Farbe rosa. Es wird auch als „rotes Rezept“ oder „rotes Kassenrezept“ bezeichnet. Das rote Kassenrezept verbleibt nach Abgabe der Arzneimittel in der Apotheke. Die Abrechnung erfolgt direkt von den Apotheken (meist über Verrechnungsstellen) mit den gesetzlichen Krankenkassen.
  • Darf ein Arzt einem gesetzlich versicherten Patienten ein Arzneimittel nicht auf einem roten Kassenrezept verordnen, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, stellt der Arzt dem Patienten ein grünes Privatrezept aus.
  • Privatpatienten erhalten von ihrem Arzt ein blaues Privatrezept. Der privat versicherte Patient reicht dieses Rezept seiner privaten Krankenkasse direkt ein. Viele Ärzte stellen ihren Patienten auch ein oftmals schön bedrucktes weißes Privatrezept aus. Das weiße Privatrezept kann der Privatpatient ebenfalls seiner privaten Krankenkasse einreichen. Dieses weiße Rezeptformular wird auch von vielen Heilpraktikern verwendet.
  • Das gelbe Betäubungsmittelrezept wird sowohl für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und auch für Privatpatienten verwendet. Auf diesem Rezept dürfen ausschließlich Betäubungsmittel (zum Beispiel sehr starke Schmerzmittel) oder Arzneimittel zur Drogenersatztherapie verordnet werden.

Wie lange haben die einzelnen Rezepte Gültigkeit?

  • Das rote Rezept hat eine Gültigkeitsdauer von einem Monat. Beispiel: Das Rezept ist am 09.11. ausgestellt, in diesem Fall ist es noch bis einschließlich 09.12. gültig. Ist auf einem roten Rezept ein Hilfsmittel (zum Beispiel eine Bandage) verordnet, muss die Belieferung des Hilfsmittels innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum des roten Rezeptes erfolgen.
  • Das grüne Rezept ist drei Monate lang gültig, wenn darauf ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet wurde. Ist das verordnete Medikament nicht verschreibungspflichtig, kann das grüne Privatrezept ohne zeitliche Begrenzung in der Apotheke vorgelegt und beliefert werden.
  • Das blaue Rezept kann von den Privatpatienten drei Monate lang eingelöst werden. Dies gilt auch, wenn der Patient nicht alle Medikamente, die auf dem blauen Privatrezept verordnet sind, auf einmal abholen und bezahlen möchte.
  • Das weiße Rezept hat für Privatversicherte die gleiche Gültigkeitsdauer, wie das blaue Rezept. Wird das weiße Rezeptformular von einem Heilpraktiker verwendet, ist die Gültigkeitsdauer des Rezeptes nicht beschränkt. Heilpraktiker dürfen nur Medikamente verordnen, die nicht verschreibungspflichtig sind und die der Patient auch ohne Rezept kaufen könnte.
  • Das gelbe Rezept (BTM-Rezept) hat nur eine sehr kurze Gültigkeitsdauer. Ab Ausstellungsdatum und Abgabedatum dürfen nur 7 Tage liegen. Konkret heißt dies: Wird ein BTM-Rezept am 10.11. ausgestellt, muss es bis spätestens 18.11. von der Apotheke beliefert werden. Eine spätere Belieferung dieses BTM-Rezeptes ist nicht mehr möglich!

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