Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen?

Zum Teil regelt das Jugendschutzgesetz, wie lange Kinder und Jugendliche abends ausgehen dürfen. Oft liegt es aber auch in der Verantwortung der Eltern, ob sie ihren Kindern zum Beispiel das Spielen abends auf der Straße gestatten. Lesen Sie in diesem Artikel, welche gesetzlichen Vorschriften für die Aktivitäten der heranwachsenden Kids gelten.

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz ist ein erster Anhaltspunkt für Eltern bei der Frage, wie lange ihre Kinder abends ausgehen können.

Aufenthalt in Gaststätten:

  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Gaststätten nicht betreten.
  • Jugendlichen über 16 Jahren ist der Aufenthalt in einer Gaststätte in der Zeit von 24 bis 5 Uhr nicht gestattet.
  • Ausnahme: In der Zeit zwischen 5 und 23 Uhr darf sich ein Jugendlicher unter 16 Jahren in einer Gaststätte aufhalten, um dort etwas zu essen oder ein alkoholfreies Getränk zu sich zu nehmen.
  • Ausnahme: Jugendliche dürfen sich in einer Gaststätte aufhalten, wenn Sie von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person wie Lehrer oder Verwandten begleitet werden.

Aufenthalt in Diskotheken:

  • Kinder unter 16 Jahren dürfen Tanzveranstaltungen nur besuchen, wenn sie von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt in einer Diskothek bis 24 Uhr gestattet. Der Jugendliche kann mit einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person länger bei der Tanzveranstaltung bleiben. Ein volljähriger Freund ist jedoch keine erziehungsbeauftragte Person.
  • Eine Ausnahme von dieser Regel trifft auf Veranstaltungen zu, die Jugendämter, Vereine oder kirchliche Träger organisieren oder die einem künstlerischen Hobby oder der Brauchtumspflege dienen. Für Kinder unter 16 Jahren ist bei diesen Veranstaltungen die Teilnahme bis 22 Uhr gestattet, Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24 Uhr bleiben.

Aufenthalt auf Konzerten:

Konzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Meistens gibt es keine offiziellen Regeln, Kinder und Jugendliche brauchen lediglich die Erlaubnis ihrer Eltern. Allerdings kann der Veranstalter oder auch die zuständige Behörde Altersbeschränkungen aufstellen.

Aufenthalt im Kino:

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die FSK, legt die Altersbeschränkung für einen Film fest. Diese ist bindend. Es gibt allerdings eine Ausnahme: In Begleitung eines Erziehungsberechtigten dürfen Kinder ab sechs Jahren einen Film ab 12 Jahren anschauen.

  • Kindern unter sechs Jahren ist der Kinobesuch ohne Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet.
  • Für Kinder unter 14 Jahren endet der Kinobesuch spätestens um 20 Uhr.
  • 14- bis 16-Jährige dürfen sich im Kino Filme bis 22 anschauen.
  • Ab 16 Jahren dürfen sich Jugendliche bis 24 Uhr im Kino aufhalten.
  • Ausnahme: Mit einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person dürfen Kinder länger im Kino bleiben, aber nur wenn der Film für ihr Alter freigegeben ist.

Aufenthalt in Bars

Kindern und Jugendlichen ist der Zutritt zu jugendgefährdenden Einrichtungen verboten. Gemeint sind zum Beispiel Spielhallen, Nachtbars, Bordelle.

Wie lange Kinder ausgehen, bestimmen Eltern

Das Jugendschutzgesetz legt zwar die gesetzlichen Obergrenzen fest, letztendlich bestimmen die Eltern die Regeln für das Ausgehen. Im Rahmen der elterlichen Sorge bestimmen sie, ob die Jugendlichen ausgehen dürfen und wann sie wieder nach Hause kommen sollen.

Eltern brauchen viel Fingerspitzengefühl, um zu erkennen, wann sie ihren Kindern den nötigen Freiraum zugestehen oder wann sie lieber strenge Grenzen setzen. Versuchen Sie, mit Ihren Kindern immer im Gespräch zu bleiben. Wenn sich Ihr Kind an die persönlichen Absprachen hält und Sie wissen, mit welchen Freunden es zusammen ist, dann ist die Vertrauensbasis zwischen Ihnen und Ihrem Kind intakt.

Private Unternehmungen

Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes gelten nur für den öffentlichen Bereich. Private Veranstaltungen wie Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern unterliegen keiner Altersbegrenzung, selbst dann nicht, wenn die Feier in einem Gasthaus stattfindet. Im privaten Bereich gehört es zu den Aufgaben der Eltern oder der Erziehungsberechtigten, die Kinder zu beaufsichtigen.

Im Grunde entscheiden die Eltern, wie lange ihr Kind zum Beispiel abends auf der Straße spielen darf. Allerdings dürfen sie nicht ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen. Ist ein vierjähriges Kind spät abends alleine unterwegs, ist das ein Fall von Vernachlässigung.

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