Bevor Sie nach der Vereinsgründung einen formlosen Antrag auf die Bescheinigung der der Gemeinnützigkeit stellen, ist es sinnvoll, die Satzung mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt abzustimmen, um eine spätere Satzungsänderung mit dem damit verbundenen Aufwand und teilweise auch Ärger zu vermeiden.
Was die Gemeinnützigkeit für einen Verein bedeutet
Steuerbegünstigung und die Gemeinnützigkeit erhält ein Verein, wenn seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist das Gemeinwohl auf materieller, geistiger oder sittlicher Ebene selbstlos zu fördern. Die Konsequenz ist, dass der Verein keine Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen muss und bei einem Zweckbetrieb wie beispielsweise beim Führen eines Vereinslokals die Einnahmen insgesamt 30.678,00 € im Jahr nicht übertroffen werden.
Die Besteuerung der Umsätze im Zweckbetrieb erfolgen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Weiterhin sind als gemeinnützig anerkannte Vereine von der Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für die Mitglieder selbst hat die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ebenfalls Vorteile. Nach § 3 Nr. 26 EStG dürfen sie eine jährliche Aufwandsentschädigung bis zu 1848 Euro im Jahr bei bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich erhalten.
Was für die Satzung wichtig ist
Folgende Stichpunkte sind zu erfüllen, wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden will:
- Satzung
In der Satzung müssen die gemeinnützigen Zwecke und die beabsichtigte Art und Weise der Umsetzung genau festgelegt werden. - Tatsächliche Geschäftsführung
Die tatsächliche Geschäftsführung ist nichts anderes als eine ordnungsgemäße, nachprüfbare Aufzeichnung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben mit einer mit Belegen nachweisbare Kassenführung. - Ausschließlich
Der Verein muss ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen und darf keine wirtschaftlichen Interessen im Sinn haben. - Unmittelbar
Die Ziele des Vereins müssen unmittelbar, also direkt vom Verein selbst und seinem Vorstand verfolgt werden und nicht über Dritte. - Förderung der Allgemeinheit
Der Verein darf sich nicht nur aus einem kleinen begrenzten Kreis zusammensetzen. Er muss der Allgemeinheit offenstehen.
Weitere wichtige Kriterien, um als gemeinnützig anerkannt zu werden
Die Finanzen müssen klar geregelt sein, damit eine Gemeinnützigkeit vorliegt. Die Verwendung der Mittel muss klar nachvollziehbar sein und den Vorgaben der Satzung entsprechen.
Selbstlosigkeit
Selbstlosigkeit bedeutet, dass im Verein nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Die Mitglieder dürfen keine Zuwendungen aufgrund ihrer Mitgliedschaft erhalten. Die erwirtschafteten Mittel müssen satzungsgemäß verwendet werden und nicht für zweckfremde Aufgaben ausgegeben werden.
Zudem dürfen keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen gezahlt werden. Im Falle der Auflösung muss das Vereinsvermögen einer steuerbegünstigten Verwendung zugeführt werden, im Idealfall einem anderen gemeinnützig anerkannten Verein.
Zeitnahe Mittelverwendung
Es dürfen keine Gelder angehäuft werden. Die Mittel müssen grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke ausgegeben werden.
Bildung von Rücklagen
Rücklagen können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gebildet werden:
- Eine freie Rücklage aus Überschüssen der Vermögensverwaltung
- Eine zweckgebundene Rücklage mit konkreter Zeitvorstellung
Die Gemeinnützigkeit im Verein ist strengen gesetzlichen Regeln unterworfen.
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