Wie hoch ist das Kindergeld im Jahr 2014?

Sie möchten wissen, wie hoch das Kindergeld im Jahr 2014 ist und welche Faktoren dessen Höhe beeinflussen? Im folgenden Beitrag erhalten Sie die Antworten auf diese Fragen und wie Sie den Antrag hierauf stellen. Zudem erfahren Sie, welcher Elternteil kindergeldberechtigt ist.

Mit der Geburt eines Kindes besteht für dieses bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Anspruch auf Kindergeld. Doch bevor dieses monatlich gezahlt wird, muss zunächst ein Antrag dafür bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Beginnt ein Kind
nach dem 18. Lebensjahr ein Studium oder eine Ausbildung gibt es ebenfalls bis zum vollendeten 25. Lebensjahr die Möglichkeit einen Kindergeldantrag zu stellen.

Prüfung des Einkommens entfällt seit 2014

Maßnahmen, die einer Ausbildung ähneln, wie beispielsweise Praktika, werden ebenfalls anerkannt, wenn sie dem angestrebten Beruf dienen. Seit 2014 entfällt für das Kindergeld die aufwendige Überprüfung des Einkommens bei volljährigen Kindern die unter 25 sind. So werden den Eltern die Nachweise hierfür beim Antrag und auch bei Einkommensteuererklärung erspart. Der Kindergeldanspruch besteht auch dann, wenn das Kind während des ersten Studiums oder der ersten Ausbildung Geld dazuverdient.

Einschränkungen gibt es erst bei einer zweiten Ausbildung. Denn dann gibt es nur noch Geld, wenn die Anzahl der Wochenstunden 20 nicht übersteigen. Wie gehabt gilt das auch nur bis zum 25. Geburtstag.

Die Höhe des Kindergeldes 2014

Wie in der vergangenen Zeit richtet sich die Höhe und Staffelung des Geldes nach der Anzahl der Kinder. Zurzeit beträgt das deutsche Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro. Für das dritte Kind erhalten die Eltern 190 Euro und für jedes weiter 215 Euro.

So spielt das Kindergeld 2014 gerade bei Familien mit mehreren Kindern eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von finanziellen Verbindlichkeiten. In den meisten Fällen werden mit der Höhe des Kindergeldes etwa ein Drittel der Familienausgaben kompensiert. Als Sozialleistung wächst die Bedeutung für das Kindergeld mit zunehmender Anzahl der Kinder in einem Haushalt sowie der damit verbundenen Höhe.

Der Antrag auf Kindergeld

Der Kindergeldantrag muss von einer anspruchsberechtigten Person schriftlich bei der Familienkasse gestellt werden. Dort gibt es auch die entsprechenden Vordrucke dafür. Wer darüber bestimmt welcher Angehöriger des Haushalts das Geld ausgezahlt bekommt erfahren sie hier:

Kindergeldberechtigte: Eltern können selbst bestimmen

Dort lesen Sie, wer darüber bestimmt, welcher Elternteil kindergeldberechtigt ist und finden einige Hinweise zur derzeitigen Rechtsthematik.