Ein Minijob ist eine nette Möglichkeit, um steuerfrei etwas hinzuzuverdienen. Für manche Menschen ist der Minijob sogar die einzige Einnahmequelle. Neben den Fragen zum Thema Abrechnung, Steuerpflicht und Unfallversicherung stellt sich im Zusammenhang mit einem 450 Euro-Job auch die Frage nach der Krankenversicherung.
Denn wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, muss ebenso wie jede andere Person in Deutschland krankenversichert sein. Zwar führen Arbeitgeber in der Regel die Krankenversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer automatisch ab. Bei einem Minijob liegt der Fall allerdings anders und ein Minijobber ist nicht automatisch krankenversichert. Wichtig ist daher, zunächst den Status der geringfügigen Beschäftigung zu prüfen.
Diese Möglichkeiten der Krankenversicherung in einem Minijob gibt es
In einem Minijob kommen drei verschiedene Möglichkeiten der Versicherung in Betracht. Hat ein Minijobber noch einen „Haupt“-Job, so ist er in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Grund dafür ist, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird.
Eine weitere Möglichkeit als Minijobber ist die beitragsfreie Familienversicherung. Diese tritt in Kraft, wenn der Minijobber keine andere sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt und der Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist. Trifft keine der beiden Voraussetzungen zu, muss sich der Minijobber in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung freiwillig versichern.
Spezielle Regelungen für die Familienversicherung
Die Familienversicherung für Verheiratete sieht eigentlich eine Einkommensgrenze von 395 Euro pro Monat vor. Werden die Einkünfte aber aus einer geringfügigen Beschäftigung gezogen, liegt die Grenze bei 450 Euro. Für die Mitversicherung über den Ehepartner, die für den Minijobber kostenlos ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So muss der Ehepartner ein Mitglied der gesetzlichen Versicherung sein.
Soll ein Kind, das einen Minijob ausübt, weiterhin über die Familienversicherung versichert bleiben, so ist dies nur bis zum 18. Lebensjahr möglich. Befindet sich das Kind nach dem 18. Lebensjahr aber weiterhin in der Ausbildung (zum Beispiel durch ein Studium), so wird die beitragsfreie Familienversicherung verlängert.
Wann greift die Pflichtversicherung?
Wer mehr als 450 Euro verdient und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 53.550 Euro in 2014 und 54.900 Euro in 2015 liegt, muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Der monatliche Beitrag wird dann anhand des Einkommens bemessen.
Werden die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfüllt und wird auch kein sozialversicherungspflichtiger Job ausgeübt, dann hat der Minijobber keine Wahl: Er muss eine freiwillige Krankenversicherung abschließen, die gesetzlich bei rund 150 Euro im Monat liegt.
Auch ein privater Abschluss ist möglich, aber in der Regel teurer. Der Beitrag wird hier anhand von Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen und versicherten Leistungen berechnet und kann zwischen 80 und 400 Euro liegen.
Weitere Besonderheiten bei der Krankenversicherung für Minijobber
Für Minijobber gelten hinsichtlich der Krankenversicherung noch weitere Besonderheiten. So haben sie beispielsweise keinen Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall. Schwangere Frauen, die einen 450 Euro-Job ausüben erhalten kein Mutterschaftsgeld. Einzig das Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro vom Bundesversicherungsamts kann auf einen Antrag hin ausbezahlt werden.
Mehr zum Thema Krankenversicherung lesen Sie hier!