Wie ermittelt der MDK eine Pflegestufe?
Wer ist der Auftraggeber und wie funktioniert die Einstufung?
Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. In der Regel macht dieser einen Hausbesuch bei dem/der Pflegebedürftigen und untersucht ihn/sie.
- Körperpflege,
- Ausscheidung,
- Mobilität und
- Ernährung.
Was wird nicht berücksichtigt?
Wenn Sie den Besuch des MDKs erwarten, sollten Sie beachten, dass leider nicht alle zeitaufwändigen Unterstützungen für die zu pflegende Person berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um essentielle Dinge wie:
- Die hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wäschewaschen und Beheizen der Wohnung wird nachrangig bewertet. Eine Pflegestufe scheitert in der Regel nicht am hauswirtschaftlichen Hilfebedarf.
- Behandlungspflege, wie das Geben der Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel kann ebenfalls nicht bei der Pflegestufenermittlung anerkannt werden.
- Soziale Betreuung, Aufsicht und Pflegebereitschaft können bei der Ermittlung der Pflegestufe nicht berücksichtigt werden.
Am besten machen Sie vor dem Besuch des MDKs einen genauen Tagesablaufplan, in dem Sie alle Handlungen rund um die pflegebedürftige Person festhalten. Wenn Sie gut vorbereitet sind, kommen Sie nicht so schnell in Situationen, in denen Sie keine Antwort wissen.
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