Wichtige Vorsorgemaßnahmen gegen staatliche Betreuung und Ausnutzung

Der immer länger währende Lebensabend der Menschen führt dazu, dass die Zahl der pflegebedürftigen Senioren zunehmend steigt. Doch nur von wenigsten jungen Menschen wird wahrgenommen, wie schmal der Grad zwischen der Normalität des Alltags und einem Leben ist, dem die Selbstbestimmung fehlt.

Niemand kann sich davor schützen, eines Tages durch Alter oder Krankheit auf die Hilfe fremder Menschen angewiesen zu sein. Solange man dann noch in der Lage ist, anderen seine Wünsche mitzuteilen, kann man seinem Leben trotz vieler Beschwerden Freude und Qualität abgewinnen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass man dann jemanden um sich weiß, der sich um einen kümmert – jemanden, auf den man sich verlassen kann.

Die Unmündigkeit kann jeden treffen

Ein unvorhergesehener Unfall im Verkehr oder im Hobby, ein Schlaganfall oder die ärztliche Diagnose "Alzheimer" führen hinaus in eine Lebenswelt, in der jemand für die Betroffenen die richtigen Entscheidungen treffen muss. In all diesen Fällen bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer, dessen Aufgabenkreis von Hilfen bei der Gesundheitsfürsorge über die Interessenwahrnehmung in Vermögensangelegenheiten bis hin zur Postkontrolle und der Zustimmung zu einer Operation reicht.

Nur wenige Betreuer berücksichtigen die Wünsche des Betroffenen

Dies bedeutet aber einen gravierenden Einschnitt für die Betroffenen, denn nur die wenigsten Betreuer berücksichtigen die Wünsche des Betroffenen. Sie arbeiten viel lieber mit dem Geld von fremden Personen, um die Staatskassen zu füllen. Solche Anordnungen – auch eine gerichtliche Bestellung eines Betreuers – kann verhindert werden: durch eine Vorsorgevollmacht. Fehlt hingegen eine solche Vorsorgevollmacht, können selbst Ehepartner untereinander (!) – also ohne Zustimmung des anderen – nichts mehr erledigen oder veranlassen.

Vielmehr müssen sich die Betroffenen auf einen langen Weg einstellen, um einen so genannten Betreuungsausweis zu erhalten. Dabei informiert sich zuerst einmal ein Richter des zuständigen Vormundschaftsgerichts über den Gesundheitszustand des Ehepartners.

Daran anschließend erfolgt die Vorladung des Ehepartners durch das Vormundschaftsgericht. Dort muss dann beantragt werden, dass die Betreuung des einen Ehepartners auf den anderen übertragen wird. Dauer des Spektakels: mindestens drei Monate!

Warum eine Vollmacht wichtig ist

Ohne Vollmacht kann ein Ehepartner für den anderen weder ein Einschreiben bei der Post abholen noch Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung einreichen. Fehlt dann noch ein gemeinsames Bankkonto, von dem auch der andere Ehepartner die Vollmacht besitzt, dann ist nicht einmal die finanzielle Versorgung gesichert.

Gericht benötigt Vermögensverzeichnis

Zudem benötigt das Gericht ein Vermögensverzeichnis des hilflosen Ehepartners, also eine Aufstellung über den gesamten Besitz wie Hausrat, Grundstück, Eigentum, Sparguthaben, Wertpapiere und Einkünfte. Aufgrund dieser Nachweise kommt dann die Kostenrechnung: Kosten für die Sachverständigen-Entschädigung, damit der Ehepartner seinen Partner überhaupt betreuen darf.

Diese Gebühr muss dann auch für jedes Jahr von Neuem bezahlt werden. Das sollten Sie sich ersparen! Doch es kommt noch schlimmer: Trotz des Betreuungsausweises hat der andere Partner nicht völlig freie Hand. Jede Aufenthaltsveränderung des Partners – beispielsweise die Verlegung von der neurologischen Klinik in ein Pflegeheim – muss dem Vormundschaftsgericht schriftlich mitgeteilt werden.

Daran erkennen Sie: Ob Rentenantrag oder Antrag beim Sozialamt, ob Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge oder Postverkehr – alles Dinge, die ein Ehepartner ohne Vollmacht oder Betreuungsausweis nicht wie selbstverständlich für den anderen Partner übernehmen kann!