Wertpapiergeschäfte: Tipps, wenn Banken am Telefon mitschneiden

Immer häufiger weisen Banken bei Wertpapiergeschäften am Telefon darauf hin, dass die Gespräche aufgezeichnet werden. Hierzu berechtigen sie die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, wie sie immer mehr Banken praktizieren. Neben Telefonaten über Kapitalanlagen werden häufig auch Kundenbeschwerden automatisch mitgeschnitten.
Die so gewonnenen Tonträger werden zur Beweissicherung aufbewahrt. Die Konsequenz: Als Anleger müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen alle Äußerungen, die Sie am Telefon gemacht haben, vorgehalten werden. Da die Berater auch ständig juristisch geschult werden, können sie Anleger leicht aufs Glatteis führen und im späteren Prozess auf die von den Kunden genehmigten Mitschnitte von Gesprächen verweisen. Auf jeden Fall sichern sich Banken und Broker so die bessere Beweisposition.

Tipps:

  • Wenn auch Ihre Bank Gespräche über Wertpapierkäufe am Telefon mitschneidet, ist besondere Vorsicht geboten. Haben Sie der Aufzeichnung nicht nachweislich widersprochen, kann sich die Bank darauf stützen. Selbst unbedachte Äußerungen können Ihnen vorgehalten werden.
  • Um zumindest Chancengleichheit herzustellen, raten Anwälte, Telefonate ebenfalls mitzuschneiden. Das allerdings nur, wenn Sie die Bank nachweisbar über Ihre eigene Aufzeichnung informiert haben. Teilen Sie mit, dass dagegen sicherlich nichts einzuwenden sei, da es die Bank selbst praktiziert.
  • Hinweise auf eine Aufzeichnung sind auch sinnvoll, wenn Ihnen jemand Kapitalanlagen per Telefon anbietet. Gegen betrügerische Angebote, die hier häufig sind, kann sich das als gute Schutzmaßnahme erweisen.