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Werden auch in Deutschland bald ganze Städte wegen des Coronavirus abgeriegelt?

Italiens Regierung zieht drastische Konsequenzen und erklärt sozusagen das ganze Land zur Sperrzone. Kann dies ebenfalls in Deutschland passieren?

Werden auch in Deutschland bald ganze Städte wegen des Coronavirus abgeriegelt?

Werden auch in Deutschland bald ganze Städte wegen des Coronavirus abgeriegelt?

Italien ist vom Corona-Virus besonders schwer betroffen. Stand 10. März 2020 ging man von über 10.000 Infizierten aus, wobei bereits 631 Menschen an den Folgen der Erkrankung verstorben sind. Die italienische Regierung hat drastische Konsequenzen gezogen: Nachdem zunächst einige italienische Regionen zur Sperrzone erklärt worden waren, gilt nun für das gesamte Land ein Reise- und Versammlungsverbot. Das tägliche Leben ist mehr oder weniger zum Erliegen gekommen, Österreich hat den Personen-Bahnverkehr nach Italien eingestellt und führt Grenzkontrollen für den Pkw-Verkehr ein. Viele Deutsche fragen sich nun: Könnte es auch in Deutschland dazu kommen, dass Gemeinden, Städte, Bundesländer oder gar das ganze Land abgeriegelt werden könnten?

Vorerst keine geschlossenen Städte in Deutschland

Wer befürchtet, dass in Deutschland ganze Orte oder Städte abgeriegelt werden könnten, kann erst einmal aufatmen: Gerd Landsberg (Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, erklärte dem Tagesspiegel gegenüber, dass solche Schließungen in Deutschland logistisch schwierig umzusetzen seien. Davon abgesehen dürfte es hierzulande nicht notwendig sein, so schwerwiegende Maßnahmen zu ergreifen, da die Menschen nicht so nahe zusammenleben wie beispielsweise in chinesischen Städten. Dadurch und durch eine gute Früherkennung sowie Prävention können viele Infektionen schon heute verhindert werden.

Diese Möglichkeiten hat der deutsche Staat

Welche Maßnahmen die Länder ergreifen können, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, ist im Infektionsschutzgesetz festgelegt. Hierunter fallen beispielsweise Maßnahmen wie:

  • Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Horten und Schulen
  • Untersagung oder Beschränkung von Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen
  • Schließung von Schwimmbädern
  • Verhängung von häuslicher Quarantäne gegen einzelne Personen oder auch größere Personengruppen

§ 28 IfSG gibt konkret vor, dass es zulässig ist, einige im Grundgesetz verankerte Grundrechte insoweit einzuschränken, wie es für die Bekämpfung der Corona-Welle erforderlich ist, beispielsweise die Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Person oder die Unverletzlichkeit der Wohnung. So werden beispielsweise nach einer aktuellen Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums in vielen Bundesländern Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern abgesagt, darunter überregionale Messen, Konzertveranstaltungen und vieles mehr.

Alles darf der Staat nicht: Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein

Eine Schließung ganzer Städte oder Regionen ist in § 28 IfSG nicht ausdrücklich vorgesehen. Im Wortlaut heißt es aber, dass „die notwendigen Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen sind – sollte die Abriegelung von Städten erforderlich werden, so könnten die Landesbehörden die entsprechenden Befugnisse besitzen.

Wichtig ist, dass für eine solche Entscheidung die sogenannte Verhältnismäßigkeit erforderlich ist. Der Staat darf also nicht willkürlich über die Schließung von Städten oder Regionen entscheiden. Stattdessen muss er abwägen, ob das Interesse an der Abriegelung und die Bedeutung der Maßnahmen für die Eindämmung der Verbreitung von Corona so groß sind, dass sie über den verfassungsmäßig geschützten Grundrechten stehen.

Fazit: Abriegelung von Städten aktuell nicht absehbar

Aktuell sprechen sich Experten noch regelmäßig dagegen aus, wie in China oder Italien Städte oder Regionen aufgrund der schnellen Verbreitung von Corona abzuriegeln. Und auch das Bundesgesundheitsministerium sieht derzeit noch keine entsprechende Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit. Klar sein muss aber auch, dass eine solche Maßnahme nicht ausgeschlossen werden kann. Sollte sich die Ausbreitung stark beschleunigen, könnten die Behörden – als letztes Mittel – auch zu solch drastischen Maßnahmen greifen.

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Bildnachweis: shintartanya / stock.adobe.com

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