Werbung im Verein: Vorsicht vor vergleichender Werbung

Ist Ihr Verein kommunikativ sehr aktiv? Vereine müssen sich heute mehr anstrengen als jemals zuvor, um in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Vorsicht aber bei der Ausführung der Werbung im Verein. Lesen Sie hier eine Empfehlung im Bereich unlauterer Wettbewerb bei Vereinen.

Was die Werbeindustrie schon seit Jahren vormacht, und zugegeben in den USA noch viel stärker ausgeprägt ist als bei uns, kann für Vereine auch interessant sein. In Zeiten von Fitnessstudios oder anderweitig professionalisierten Alternativen zu Vereinsangeboten ist Werbung oft ein unabdingbares Mittel, um genug Anmeldungen für die eignen Kurse, Mannschaften oder Veranstaltungen zu bekommen.

Dies ist übrigens nicht nur ein Sportthema. Auch kulturell gibt es Hahnenkämpfe. Musikverein versus Musikschule oder auch Steuerberater und Steuerhilfeverein. Die Liste der konkurrierenden Bereiche und Angebote kann schier unendlich fortgesetzt werden. Da bleibt einem oft nichts anderes übrig, als selber die Werbetrommel zu rühren.

Werbung im Verein: Aufpassen vor Superlativen und Vergleichen

Bevor
Superlative, insbesondere direkte Vergleiche mit seinen Konkurrenten,
werbetechnisch zum Einsatz kommen, sollte man Folgendes beachten:

  1. Der Vergleich darf nicht irreführend sein.
  2. Wenn verglichen wird, muss das Angebot auch messbar und vergleichbar sein.
  3. Objektivität ist unerlässlich.
  4. Bei Preisvergleichen muss der Zeitpunkt angegeben werden, auf den sich der Preis bezieht.

Zuständig für diese Regelungen ist das Unlauterer Wettbewerbgesetz (UWG). Wenn Sie also von sich behaupten, wir sind die "Nummer 1", sollte Ihr Verein dies auch beweisen können. Weitere Superlativen können zum Beispiel "die Größten" oder auch "die Besten" sein. Ein wenig Vorsicht sei also bei der Werbung im Verein geboten. Vor Gericht wird sicher keinen mit Ihnen ziehen.

Das UWG ist unter anderem aber dazu da, dass Ihre Wettbewerber gegen unlautere Werbung vorgehen können. Und zwar direkt mit dem Verursacher dieser unfairen Werbung. Im besten Falle kommt man mit einer Ermahnung davon. Mehr Ausdruck verleiht aber jedoch eine Abmahnung. Ist der Abmahner im Recht, müssen Sie als Verursacher sogar seine kompletten Anwaltskosten tragen. Dies könnte teuer werden. Die letzte Instanz, das Treffen vor Gericht, wird nur äußerst selten gewählt, weil es einfach zu lange dauert, bis dort eine Entscheidung getroffen wird. 

Aber bitte keine Angst vor Werbung haben! Halten Sie sich einfach an die oben angeführten Regeln, dann kann Ihnen an sich kaum etwas passieren. Ich persönliche begrüße ausgefallene und provokative Werbungen in Vereinen sehr. Mit traditionellen Mitteln lässt sich kaum noch Aufmerksamkeit erzeugen. Ich wünsche Ihnen in jedem Falle viel Erfolg.