Wer zahlt bei einer nicht vorhandenen Krankenversicherung?

Eigentlich ist eine Krankenversicherung in Deutschland Pflicht und jeder Deutsche sollte medizinisch versorgt und abgesichert sein. Dennoch haben in Deutschland jedes Jahr zwischen 100.000 und 150.000 Menschen keine Krankenversicherung.

Die Gründe dafür sind häufig finanzieller Natur. Besonders Selbstständige kann es treffen, die sich aufgrund eines zu niedrigen Einkommens die monatlichen Raten nicht mehr leisten können und im Gegensatz zu Angestellten auch nicht über ihren Arbeitgeber versichert sind.

Wer könnte Gefahr laufen, nicht mehr krankenversichert zu sein?

Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II müssen sich keine Gedanken um ihre Krankenversicherung machen, sie ist über die Sozialleistungen abgedeckt. Auch Angestellte sind über ihren Arbeitgeber immer krankenversichert, ebenso wie Verheiratete über ihren Partner in der Familienversicherung mitversichert sein können.

Steht allerdings nun eine Scheidung an oder verliert ein Angestellter ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld seinen Job und findet anschließend nur einen Minijob, kann es sein, dass das Geld für eine eigene Versicherung nicht ausreicht. Auch Arbeitslose, die aus dem Leistungsbezug fallen, sind meist nicht krankenversichert. Wer dann dringend zum Arzt muss, hat ein Problem.

Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, kann den Ruin bedeuten

Grundsätzlich dürfen Ärzte die Behandlung zwar nicht verweigern, kann der Patient aber innerhalb von 10 Tagen nach dem Arztbesuch keine Versichertenkarte nachreichen, kann der Arzt die Behandlung nach der Gebührenordnung für Mediziner in Rechnung stellen. Die Kosten für den Nicht-Versicherten werden dann wie für einen Privatpatienten berechnet.

Ein Arztbesuch oder gar eine Operation oder längere Behandlung ohne Krankenversicherung können den endgültigen Ruin für die Person bedeuten, die eh schon aufgrund ihrer finanziellen Situation kein Geld für die Versicherung hat. Operationen kosten schnell vier- bis fünfstellige Summen und sind eigentlich als Privatperson finanziell nicht tragbar.

Bei der letzten Krankenkasse wieder zurückmelden

Wer ohne Krankenversicherung lebt, kann sich jederzeit bei der Versicherung, bei der er zuletzt versichert war, wieder krankenversichern. Wer noch nie krankenversichert war, wird anhand seines Berufs einer Versicherung zugeordnet. Angestellte werden dann pflichtversichert, Selbstständige freiwillig etc.

In der Regel müssen die Beiträge für die Zeit, in der jemand nicht versichert war, rückwirkend an die Krankenversicherung bezahlt werden. Da sich diese Beträge schnell aufsummieren können, scheuen viele Leute besonders nach längerer Zeit erst recht den Gang zur Versicherung, da sie enorme Summen auf sich zukommen sehen.

Lassen Sie sich beraten!

Häufig muss aber nicht der komplette Schuldenbetrag zurückgezahlt werden, sondern nur ein Anteil. Nach vier Jahren verjähren die Schulden sogar. Wer nicht krankenversichert ist, kann sich an eine Beratungsstelle wenden, die auch dabei helfen kann, die rückwirkend fälligen Beiträge zu verhandeln.

Der Beitrag, den Versicherte mindestens an die Krankenversicherung zahlen müssen, wird von den Kassen auf Basis eines fiktiven Einkommens von 898 Euro im Monat berechnet und beträgt somit 155 Euro. Politiker fordern einen niedrigeren Basisbeitrag von unter 100 Euro pro Monat, damit sich auch Menschen mit einem geringen Einkommen eine Krankenversicherung leisten können.

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