Wenn Reisegutschriften zur Kostenfalle werden

Reisegewinne erwecken bei allen Menschen Freude. Doch die meisten Reisen der Anbieter halten nicht einmal halb so viel, was den "glücklichen Gewinnern" versprochen wird. Oftmals liegen die Hotels abseits und die Menüpreise sind gesalzen. Und so kommt der gewonnene Trip für manchen - unter dem Strich - mindestens so teuer wie eine normale Pauschalreise. Daher sollten Sie bei Reisegutschriften auf Folgendes achten.

Dubiose Reisegutschriften sind längst kein Einzelfall mehr. Das Geschäft mit Reise-Gewinnen boomt – das zeigen die Anfragen geneppter Gewinner bei den Verbraucherschützern. Deshalb muss vor den Machenschaften der dubiosen Anbieter gewarnt werden, denn den vermeintlichen Gewinnern kommen solche Reisen meistens teuer zu stehen. In vielen Fällen gibt es nämlich nur einen Gewinner – und das sind die Anbieter selbst.

Reisegutschrift als Lockangebot
Die Methoden der schwarzen Schafe unter den Reiseveranstaltern sind zwar insgesamt alle unterschiedlich – ihre Ziele sind hingegen identisch: Sie wollen ihre Hotels auch außerhalb der Saison füllen. Damit sind die angepriesenen Gewinne im Endeffekt gar keine echten Gewinne, sie sollen vielmehr nur locken. Gewonnen wird deshalb oft nur die Übernachtung – allerdings im Doppelzimmer.

Dagegen muss ein Einzelreisender, der während den schönsten Wochen des Jahres das Zimmer nicht mit einer wildfremden Person teilen will, einen satten Zuschlag für ein Einzelzimmer berappen oder einen Reisebegleiter werben. Dann aber zahlt der Begleiter den vollen und oftmals total überhöhten Preis.

Hohe Gebühren trotz "Gewinn"
In der Regel müssen die Gewinner von Reisegutschriften zudem für Verpflegung und Ausflüge tief in die Tasche greifen. Beliebt sind zudem hohe Buchungs- und Reservierungsgebühren für die gewonnenen Übernachtungen. Von daher entpuppen sich die gewonnenen Pauschalreisen oftmals als reine Verkaufsveranstaltungen.

Teilweise werden die Gewinner am Urlaubsort gezwungen, sich täglich stundenlang über die Vorzüge von Ferienwohnungen nach dem sogenannten Time-Sharing-Modell informieren zu lassen. Wer sich weigert, wird von den Veranstaltern dadurch eingeschüchtert, dass er dann auch gleich die Hotelrechnung übernehmen muss.

Reisegutschriften als reine Abzocke?
Und es ist auch keine Ausnahme, dass oftmals alle Zimmer eines Hotels mit "Gewinnern" belegt sind. Deshalb hat zwischenzeitlich auch die Rechtsprechung deutlich gemacht, was sie von solchen Gewinnen hält: Es handelt sich um eine sittenwidrige Koppelung von Gewinnspiel und Absatzgeschäft, dessen Vorgehen allen Grundsätzen eines seriösen Leistungswettbewerbs widerspricht.

Immer mehr Anbieter werden zudem wegen sittenwidriger Werbemethoden abgemahnt. Das aber scheint viele der Reiseveranstalter nicht zu schrecken: Sie ändern lediglich ein Detail ihrer Masche und verschicken dann erneut jede Menge Gewinner-Briefe.

Das sollten Sie bei Reisegutschriften beachten
Gewinner sollten sich von daher vor Ort erkundigen, was sie an Barem bekommen und wie hoch die Gesamtkosten sind. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn die Angaben über Hotel, Verpflegung oder Anfahrt mehr als dürftig ausfallen. Zudem öffnet auch ein schlichter Vergleich des vermeintlichen Gewinns mit einem regulären Pauschalangebot eines anderen Anbieters schnell die Augen. Bleibt dann unter dem Strich nichts mehr übrig, gehört dieser Gewinn getrost in den Papierkorb.

Widerrufsbelehrung nutzen
Wer auf einer solchen Veranstaltung bestellt hat und das bereut, dem steht dennoch ein Hintertürchen offen. Denn die Verträge ähneln nach der Rechtsprechung meist Haustürgeschäften, sodass man sie eine Woche lang widerrufen kann. Vergisst der Anbieter allerdings die Widerrufsbelehrung, so kann man sogar zurücktreten, bis beide Seiten den Vertrag erfüllt haben (also z.B. bis man bezahlt hat).