Wenn Pflegebedürftige sich ihrer Hilfsbedürftigkeit schämen

Pflegebedürftige Menschen mögen nicht immer zugeben, dass sie Hilfe brauchen. Vor allem Fremden gegenüber sind sie verständlicherweise sehr zurückhaltend. Doch was tun, wenn sie beim Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ihre Pflegebedürftigkeit verneinen?

Als Angehörige kennen Sie vielleicht eine ähnliche Situation: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt zur Begutachtung nach Hause, um Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied einer Pflegestufe zuordnen zu können. Damit er entsprechende Leistungen beziehen kann, will der MDK feststellen, welche Einschränkungen vorhanden sind, doch der Pflegebedürftige behauptet, er könne noch alles allein bewältigen. Wie können Sie mit einer solchen Situation umgehen und vorbeugen?

Wenn der Pflegebedürftige seine Erkrankung nicht zugibt

Auch wenn Sie sich noch so sehr ärgern, dass der Pflegebedürftige falsche Angaben macht: Fallen Sie ihm nicht ins Wort und stellen Sie ihn nicht bloß! Für viele Menschen sind körperliche und geistige Einschränkungen peinlich, daher wollen sie sie nicht zugeben, schon gar nicht vor fremden Leuten. Sie schämen sich, dass sie nicht mehr " normal funktionieren". Auch Demenzkranke haben gute und schlechte Tage, vor allem zu Beginn der Erkrankung. Da ihnen meist die Einsicht fehlt, dass sie krank sind, behaupten sie oft ausgerechnet dann, wenn der MDK kommt, dass sie gesund seien und erscheinen äußerst klar zu sein.

Weisen Sie indirekt auf die Hilfsbedürftigkeit des Pflegebedürftigen hin

Falls der MDK hier nicht mit speziellen Fragen nachhakt, um die geistige Leistungsfähigkeit zu überprüfen, können Sie versuchen, sich dezent einzuschalten. Bitten Sie Ihren demenzkranken Angehörigen, anhand des Uhrentests zu zeigen, dass er " gesund" ist. Zeichnet er falsche oder gar keine Uhrzeiten ein, loben Sie ihn fürs Mitmachen und gehen Sie nicht auf die Fehlleistung ein. Für den MDK ist dies ein wertvoller Hinweis auf die Demenzerkrankung Ihres Angehörigen, der ihn veranlassen sollte, mehr Fragen in dieser Richtung zu stellen.

Widerspruch einlegen und einen neuen Termin vereinbaren

Hat sich trotz allem keine Möglichkeit ergeben, die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen vollständig darzustellen, begleiten Sie den Besuch zur Haustür oder zum Auto und nutzen die Gelegenheit, Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Bitten Sie eventuell um einen neuen Termin, bei dem gezielter geprüft wird, wie viel Hilfe Ihr Angehöriger tatsächlich benötigt. Führen Sie bis dahin ein Pflegetagebuch, falls Sie bisher keins angelegt haben. Sollte der Bescheid negativ ausfallen, legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein.

Bereiten Sie den Pflegebedürftigen auf den MDK-Besuch vor

Bereiten Sie Ihren Angehörigen auf den neuen Termin vor und machen Sie ihm deutlich, dass Sie finanzielle Unterstützung brauchen, wenn Sie ihn weiterhin versorgen sollen. Kommt bereits ein Pflegedienst zu ihm nach Hause, erklären Sie ihm, dass dieser nur mit der Versicherung abrechnen kann, wenn er als pflegebedürftig anerkannt ist, und dass er viel Geld spart, wenn er nicht alles selbst zahlen muss. Kann Ihr Angehöriger dies alles aufgrund einer Demenz nicht begreifen, bitten Sie den Pflegedienst um eine Stellungnahme. Auch Arztberichte helfen, das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu verdeutlichen.

Informieren Sie sich auch über die Verbesserungen durch die Pflegestärkungsgesetze ab 2015.