Wenn das Jugendamt Ihr Kind nicht mehr zurückgibt

Das Jugendamt ist dazu da, Eltern zu helfen, wenn diese mit der Kindererziehung überfordert sind. Häufig werden die Kinder dann einer Pflegefamilie übergeben oder in ein Kinderheim gebracht. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn das Jugendamt Ihnen Ihre Kinder nicht mehr zurückgeben will.

Diese Fälle kommen durchaus öfters vor und wurden auch schon im Fernsehen gezeigt: Eine Mutter hat psychische Probleme und wendet sich an das Jugendamt – schnell ist das Kind weg. Es wird erst in eine Pflegefamilie gebracht, dann kommt es in ein Kinderdorf.

Nun gehen die Probleme erst richtig los: Die Mutter darf ihr Kind plötzlich nicht mehr unbeaufsichtigt besuchen. Das Jugendamt verbietet der Mutter, mit dem Kind zu telefonieren und behauptet, das Kind werde durch das Verhalten der Mutter verunsichert. Der Briefverkehr zwischen Mutter und Kind wird kontrolliert – jedes Wort wird auf die Waagschale gelegt und als weitere Verunsicherung des Kindes interpretiert.

Vermeiden Sie den Entzug des elterlichen Sorgerechts

Das Jugendamt hat in dem hier geschilderten Fall aus der anwaltlichen Praxis nicht nur mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht, sondern diesen dann auch vor dem Familiengericht beantragt. Mit der Drohung des Sorgerechtsentzugs werden Eltern gefügig gemacht. Sie haben als Vater oder Mutter kaum noch eine andere Wahl, als allem zuzustimmen, was das Jugendamt will, andernfalls wird gleich der Entzug des Sorgerechts beantragt.

Die Gerichte neigen dazu, dem Jugendamt und den Kinderheimen bevorzugt Glauben zu schenken – schließlich arbeiten da ja Experten. Als Vater oder Mutter müssen Sie daher extrem vorsichtig vorgehen, wenn Sie das Sorgerecht nicht verlieren wollen.

Verlangen Sie die gerichtliche Anhörung Ihres Kindes

Wenn Sie Ihr Kind wieder haben wollen und das Jugendamt mauert, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Stellen Sie beim Familiengericht den Antrag auf Kindesherausgabe und begründen Sie ihn damit, dass Sie inzwischen wieder gesund sind. Letzteres sollten Sie durch ein ärztliches Attest belegen.

Wenn das Jugendamt behauptet, das Kind wolle die Eltern nicht mehr sehen, können Sie das eventuell gar nicht nachprüfen – denn den Eltern wird oft schlicht verboten, ihr Kind vertraulich ohne die Anwesenheit von "Betreuern" zu sprechen. Deshalb sollten Sie beim Familiengericht zugleich beantragen, dass der Richter Ihr Kind richterlich anhört. Familienrichter sind geschult und können bei dieser Anhörung erkennen, ob das Kind zu einer bestimmten Aussage gedrängt wurde. Den Angaben des Kindes, ob es zu seinen Eltern zurückkehren will, kommt in solchen Herausgabefällen großes Gewicht zu.

So helfen die Gerichte den betroffenen Eltern

Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass die Kindererziehung zuerst das Recht und die Pflicht der Eltern ist. Daher muss das Jugendamt grundsätzlich auch dann Kinder wieder an die Eltern zurückgeben, wenn die Verhältnisse im Elternhaus nicht ideal sind.

Die Erziehung der Kinder im Kinderheim oder bei Pflegeeltern muss das Ziel anstreben, dass das Kind irgendwann wieder zu seinen Eltern zurückkehrt. Deshalb dürfen auch regelmäßige Kontakte zwischen Eltern und Kind vom Jugendamt nicht verboten werden. Denn der oft langjährige Aufenthalt im Kinderheim darf das Kind nicht von den Eltern entfremden. Die Gerichte verlangen, dass die "Rückkehrperspektive" nicht verbaut werden darf.

Gehen Sie an die Öffentlichkeit

Manchmal hat man den Eindruck, dass Familiengerichte gerne im Sinne des Jugendamts entscheiden. Solche Entscheidungen müssen natürlich gut begründet sein, wenn das Kind den Eltern weiter vorenthalten werden soll.

Wenn Ihnen nicht einmal gerichtliche Hilfe zuteil wird, dann bleibt Ihnen nur die Option, an die Öffentlichkeit zu gehen. Wenden Sie sich an Fernsehsender und berichten Sie über Ihren Fall im Internet. Aber achten Sie dabei darauf, sich nicht strafbar zu machen. Negative Berichterstattung haben die Jugendämter sicher nicht so gerne.

Stand: 28.03.2013