Welche Voraussetzungen setzen Karnevalsvereine zur Mitgliedschaft?

Um in einem Karnevalsverein Mitglied werden zu können braucht es nicht nur Frohsinn und Brauchtumsliebe. Obwohl diese beiden Eigenschaften bereits eine gute Basis für eine langjährige Vereinszugehörigkeit meinen, stellt die Vorstandschaft dennoch gewisse Regeln für jedes einzelne Mitglied auf.

In den meisten Satzungen der Karnevalsvereine ist davon die Rede, dass nur „natürliche Personen“ eintreten können. Dabei geht es einzig darum, dass Vereinsmitglieder
nach ihrem Tode automatisch aus der Gemeinschaft ausscheiden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nicht nötig.

Was sind „natürliche Personen“?

„Natürliche Personen“ sind alle Menschen, die Rechten und Pflichten haben und diese auch tragen können. Eltern dürfen zwar ihr minderjähriges Kind im Karnevalsverein anmelden, die Mitgliedschaft, sprich der eventuelle Jahres- oder Monatsbeitrag ist aber von ihnen zu entrichten.

Dies gilt für alle Personen, die noch nicht vollkommen geschäftsfähig sind. Kinder und Jugendliche, die in einem Karnevalsverein Mitglied werden möchten, müssen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, braucht in den meisten Fällen auch keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen.

Die Einwilligung der Vorstandschaft

In einem Karnevalsverein Mitglied werden kann nur derjenige, der von den Verantwortlichen auch aufgenommen wird. Die Anmeldung zum Vereinsbetritt kommt quasi einer Bewerbung gleich – die Vorstände entscheiden, ob man eingelassen wird oder nicht.

In der Praxis spielt diese Satzungsklausel eine geringe Rolle. Die Vereine freuen sich über jedes Mitglied. Allerdings behält man sich so vor, selbst zu bestimmen wer im Karnevalsverein ein und aus geht. Ist jemand in anderen Vereinigungen bereits unangenehm aufgefallen, kann es zur Ablehnung kommen.

Ein Verhalten, dass das Ansehen des Vereins und der Tradition beschädigen könnte, wird nicht geduldet. Dies betrifft vor allem körperliche Gewalttaten, Vandalismus oder Ausfälligkeiten im trunkenen Zustand. Nur wer für würdig empfunden wird, erhält die Zustimmung der bevollmächtigten Vorstandschaft.

Mitglied bedeutet vor allem Mitwirkung

Das Regelwerk der meisten Vereine schreibt vor, den Mitgliedsaspiranten darauf hinzuweisen, dass verschiedene Aufgaben auf ihn oder sie zukommen werden. Damit der Verein Auftritte, Umzüge, Tänze und Versammlungen durchführen kann, braucht es helfende Hände. Selbstverständlich im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten eines jeden.

Um in einem Karnevalsverein Mitglied werden zu können muss der Wille erkennbar sein, einige Stunden Freizeit pro Woche in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen. Kostüme nähen, Veranstaltungen organisieren, die Vorführungen üben und in der Jugendgruppe die Kleinen betreuen – Aufgabengebiete gibt es viele.

Außerdem ist das Erscheinen bei der jährlichen Mitgliederversammlung Pflicht. Liegen triftige Gründe für ein Nichtteilnehmen vor, beispielsweise im beruflichen Bereich, ist der Vorstand darüber zu informieren.

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